Deutschland

Schule darf muslimischen Schüler ablehnen

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Forderung der katholischen Schule nach Teilnahme an Religionsunterricht rechtens.

Eine katholische Grundschule in Paderborn im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen darf die Aufnahme eines muslimischen Schulanfängers ablehnen, wenn seine Eltern dessen Teilnahme am katholischen Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten verweigern. Der Schulleiter einer "Bekenntnis-Grundschule" dürfe grundsätzlich die Aufnahme eines bekenntnisfremden Schülers von einer entsprechenden Einverständniserklärung der Eltern abhängig machen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Mittwoch.

Im vorliegenden Fall ging es um die Weigerung der Eltern eines muslimischen Buben, bei dessen Anmeldung an der katholischen Bonifatius-Grundschule in Paderborn den vorformulierten Wunsch nach Teilnahme an Religionsunterricht und Schulgottesdiensten zu unterschreiben. Der Schulleiter lehnte den Schüler daraufhin ab. Im Gegenzug machten die Eltern geltend, die Forderung der Schule sei ein "Verfassungsbruch", durch den Andersgläubigen die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht aufgedrängt werden solle. Auch sei die Bonifatius-Schule keine Bekenntnisschule mehr, weil weniger als die Hälfte ihrer Schüler katholisch seien.

Das OVG wies diese Auffassung zurück. Die Forderung nach Teilnahme am Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten finde ihre Grundlage in den schulrechtlichen Vorschriften über Religionsunterricht und Bekenntnis-Schulen. Eine Bekenntnis-Grundschule verliere diesen Status auch nicht durch einen deutlichen Rückgang der Schüler, die dem jeweiligen Bekenntnis angehören. Vielmehr erfordere dies eine förmliche Änderung der Schulart durch einen Ratsbeschluss des kommunalen Schulträgers. Solange ein solcher Beschluss fehle, dürfe der Schulleiter die Aufnahme bekenntnisfremder Schüler an die Abgabe von entsprechenden Verpflichtungserklärungen durch die Eltern knüpfen.

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