Erst diese Woche wurde der Berufsunteroffizier entlassen.
Die Schweizer Armee hat nun einen Berufsunteroffizier entlassen, der wegen wiederholter pädophiler Handlungen verurteilt worden ist. Zuvor hatten die Streitkräfte den Mann weiter beschäftigt, obwohl er bereits Ende Februar zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Der Fall war am Wochenende von Schweizer Medien aufgedeckt worden.
Der Mann wurde am Dienstag in Absprache mit Verteidigungsminister Ueli Maurer zunächst freigestellt und nun entlassen, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte. Begründet wird der Rausschmiss mit dem "Fehlen eines untadeligen Leumunds", welchen die entsprechende Verordnung für militärisches Berufspersonal voraussetzt.
Fall wird Chefsache
Wie Pressemeldungen letztes Wochenende
enthüllt hatten, wurde der Mann vom Kreisgericht VIII Bern-Laupen bereits am
24. Februar 2010 wegen pädophiler Handlungen für schuldig befunden und zu
einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Trotzdem wurde er von seinem
Arbeitgeber nicht einmal dienstfrei gestellt, mit dem Argument, das Urteil
sei noch nicht rechtskräftig. Aufgeschreckt durch die Medienberichte machte
Verteidigungsminister Maurer den Fall zur Chefsache.
Noch am Montag hatte Christian Burri, Sprecher des Verteidigungsministeriums, erklärt, solange das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, gelte die Unschuldsvermutung. Überdies seien die "Handlungsoptionen des Arbeitgebers beschränkt".
Kein Kontakt zu Minderjährigen
Nach Burris Angaben hatte der
Berufsunteroffizier im Frühling 2009 seinen Vorgesetzten informiert, nachdem
er gegenüber den Untersuchungsbehörden ein Geständnis abgelegt hatte.
Gleichzeitig sei sichergestellt worden, dass der Betreffende in seiner
beruflichen Tätigkeit keinen Kontakt zu Minderjährigen habe. Der Mann
unterziehe sich inzwischen wegen pädophiler Neigung einer Therapie.
Beim Entlassenen handelt es sich außerdem um einen Wiederholungstäter. Er war schon 2001 wegen sexueller Übergriffe verurteilt worden. Auch von diesen Vorfällen hatte das Verteidigungsministerium laut Burri Kenntnis. Arbeitsrechtlich sei damals aber kein Entlassungsgrund vorgelegen.