Die scharfen Asylgesetze sollen Flüchtlinge abschrecken.
Die schärferen Asylgesetze in Dänemark, die am Dienstag vom Parlament in Kopenhagen verabschiedet werden sollen, sollen Flüchtlinge abschrecken. Das ist das erklärte Ziel von Ministerpräsident Lars Lökke Rasmussen. Ein Überblick:
Einzug von Bargeld und Schmuck
Die dänische Polizei kann das Gepäck der Asylbewerber nach Bargeld und Schmuck durchsuchen. Bargeld oberhalb von 10.000 Kronen (1.340 Euro) und Gegenstände oberhalb dieses Wertes können eingezogen werden. Ausgenommen sind Gegenstände mit hohem persönlichen Wert für die Eigentümer, etwa Eheringe. Die liberal-konservative Regierung wollte Geld schon ab einer Schwelle von 3.000 Kronen einziehen, in Verhandlungen mit der sozialdemokratischen Opposition einigte sie sich auf die 10.000 Kronen.
Nazi-Vergleich
Das Gesetzesvorhaben hatte international für Empörung gesorgt, Vergleiche mit der Juden-Enteignung durch die Nazis wurden angestellt. Doch sind etwa auch nach dem deutschen Asylbewerberleistungsgesetz Flüchtlinge verpflichtet, ihr Vermögen "aufzubrauchen", bevor sie Leistungen vom Staat erhalten, wozu auch die Unterkunft in Heimen gehört. "Barvermögen und Wertsachen können sichergestellt werden, wenn es mehr als 750 Euro sind und wenn ein Erstattungsanspruch gegen die Person besteht oder erwartet wird", sagte der bayrische Innenminister kürzlich.
In Schweiz bereits Standard
In der Schweiz wird Flüchtlingen schon seit den 90er Jahren Bargeld oberhalb von 1.000 Franken (gut 900 Euro) abgenommen, aber kein Schmuck oder andere Wertgegenstände. In Österreich gibt es keine derartige Vorgehensweise.
Signalwirkung
Die dänische Regierung rechnet nicht mit dem Einzug bedeutender Vermögen, sondern ihr geht es um das Signal. Der Sprecher der Einwanderer-feindlichen dänischen Volkspartei, auf dessen Unterstützung die Minderheitsregierung angewiesen ist, formuliert es so: "Was wir den Flüchtlingen sagen: Wenn Sie nach Europa kommen wollen, machen Sie besser einen Bogen um Dänemark."
Einschränkung des Familiennachzugs
Flüchtlinge, die in ihrer Heimat nicht persönlich bedroht sind, dürfen erst nach drei Jahren den Nachzug ihrer Familienmitglieder beantragen - und müssen die Reisekosten selbst zahlen. Die Prüfung des Antrags kann weitere Jahre dauern. Damit verstößt Kopenhagen nach Ansicht von Menschenrechtsanwälten gleich gegen mehrere UN-Konventionen, indem Familien dauerhaft zerrissen werden.
Verkürzung der Aufenthaltsgenehmigung
Flüchtlinge mit besonderem Schutz (Verfolgung wegen Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nationalität, Religion, sozialen Gruppe oder wegen einer politischen Meinung) erhielten bislang eine Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre. Die Zeitspanne wird auf zwei Jahre verkürzt.
Kosten und Voraussetzungen für dauerhaften Aufenthalt
Wer eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragt, muss künftig 3.700 Kronen (rund 500 Euro) bezahlen. Für zweieinhalb der zurückliegenden drei Jahre muss eine Arbeitsstelle nachgewiesen werden, zuvor galt dies für drei in den letzten fünf Jahren. Es werden überdies bessere Dänisch-Kenntnisse verlangt.