Nach Antrag von zwei österreichischen Gymnasiasten wurde die Regelung außer Kraft gesetzt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger vorläufig außer Kraft gesetzt. "Die Außervollzugsetzung der Regelung hat allgemeine Wirkung", erläuterte ein Gerichtssprecher am Dienstag die weitreichenden Folgen des Eilantrages zweier österreichischer Schüler.
Die beiden Gymnasiasten besuchen eine Schule im Landkreis Berchtesgadener Land und mussten sich nach der Einreise-Quarantäneverordnung des deutschen Bundeslandes mindestens einmal in der Woche einem Coronatest unterziehen. Der Senat entschied jedoch nun, dass sich diese Regelung im Hauptsacheverfahren voraussichtlich als unwirksam erweisen werde. Er setzte sie daher außer Vollzug.