Taten aus Langeweile

Todespfleger gesteht 100 Morde

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Der frühere Krankenpfleger soll aus Langeweile gehandelt haben.

Ein wegen 100 Morden angeklagter Ex-Krankenpfleger hat am ersten Prozesstag in Oldenburg die ihm zu Last gelegten Vorwürfe weitgehend gestanden. Die allgemein gestellte Frage von Richter Sebastian Bührmann, ob die 100 Vorwürfe vom Missbrauch an Patienten bis zur Todesfolge größtenteils zuträfen, beantwortete er am Dienstag mit "Ja".
 
Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 41-Jährigen vor, von 2000 bis 2005 immer wieder Patienten an den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst zu Tode gespritzt zu haben. Wegen sechs Taten sitzt er bereits lebenslang in Haft.
 

Taten aus Langeweile

Er habe aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch gehandelt, sagte Oberstaatsanwältin Daniela Schiereck-Bohlmann in der Anklageverlesung. Der Angeklagte soll Patienten nicht verordnete Medikamente gespritzt haben, die tödliche Komplikationen verursachten. Anschließend versuchte er, seine Opfer wiederzubeleben - was in vielen Fällen misslang. Das Motiv: Langeweile und Geltungssucht vor den Kollegen.
 
Wegen der vielen Nebenkläger und des großen Medienandrangs hat das Landgericht Oldenburg die Verhandlung in eine Kongresshalle verlegt. Am Dienstag erschienen jedoch nicht alle der mehr als 120 Nebenkläger. In den reservierten Platzreihen blieben viele Sessel leer. Der Prozess ist komplex und aufwendig. Die Staatsanwaltschaft benannte 23 Zeugen und elf toxikologische und rechtsmedizinische Sachverständige.
 

Schweigeminute zu Beginn

Vor Beginn des Prozesses bat Richter Bührmann alle Anwesenden, zu einer Schweigeminute aufzustehen. "Alle ihre Angehörigen haben es verdient, dass man ihnen in Ehren gedenkt", sagte Bührmann. Dies sei unabhängig davon, ob der Beschuldigte etwas mit deren Tod zu tun habe oder nicht. "Wir werden uns bemühen und mit allen Kräften nach der Wahrheit suchen."
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