Schutzhelme und -westen aus Bundesheer-Beständen.
Österreich leistet in der Ukraine nicht nur humanitäre Hilfe, sondern hat auch militärische Ausrüstung in das osteuropäische Land geschickt - aus Gründen der österreichischen Neutralität auf "nicht-tödliche" Ausrüstung beschränkt. Laut Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage durch Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) handelt es sich um teils alte Schutzhelme und Splitterschutzwesten. Als Rechtsgrundlage für die Lieferung beruft sie sich auf einen EU-Beschluss.
Tanners Angaben zufolge wurden bereits im März 10.059 Schutzhelme aus Bundesheer-Beständen sowie 9.300 Splitterschutzwesten aus Altbeständen der Armee bereitgestellt. Die Helme für die Ukraine wurden zwischen 1996 und 2002 hergestellt; die Ministerin gibt den Zeitwert pro Stück mit 35 Euro an. Als Ersatz erhielten die Bundesheer-Soldaten rund 10.000 Stück "Kampfhelme 2015" neuerer Fabrikation. Die Westen stammen aus den 90er Jahren und wurden den Angaben zufolge ob ihres Alters vor der Übergabe vom Amt für Rüstungs- und Wehrtechnik geprüft.
"Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei den bisher erfolgten Unterstützungsleistungen um humanitäre und keine militärischen handelte", betont Tanner in der Anfragebeantwortung. Der von der Ministerin zitierte EU-Ratsbeschluss "über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte" stammt vom 28. Februar 2022 - also wenige Tage nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine.
Als die EU damals eine halbe Milliarde Euro für die Lieferung von Waffen und Ausrüstung an die ukrainischen Streitkräfte zur Verfügung stellte, enthielt sich Österreich der Stimme, um den Beschluss nicht zu blockieren. Tanner stellte klar, dass Österreich - anders als etwa auch das bündnisfreie Schweden - keine Waffen an die Ukraine liefern werde. Es gebe diesbezüglich "Handlungsschranken" aufgrund der militärischen Neutralität. Quasi zugleich kündigte die Bundesregierung u.a. die Lieferung der Helme und "Schutzausrüstungen für zivile Einsatzkräfte" an. "Im Konkreten handelt es sich um eine unentgeltliche Verfügung bzw. Schenkung" ergänzte Tanner nun in ihrer Anfragebeantwortung.