Damit folge die Regierung einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Die Unterbringung von Asylwerbern im Container-Lager Röszke an der ungarisch-serbischen Grenze ohne Einzelfallprüfung verstößt nach Ansicht des Gerichtshofs gegen EU-Recht. Die Bedingungen in dem Lager glichen einer Inhaftierung, befanden die Luxemburger Richter vergangene Woche. Hintergrund ist der Fall von vier Asylwerbern aus dem Iran und aus Afghanistan, die über die Türkei, Bulgarien und Serbien nach Ungarn gekommen waren. Die ungarischen Behörden wiesen ihre Asylanträge mit der Begründung ab, die Menschen seien über ein Land - den Nicht-EU-Staat Serbien - eingereist, in dem ihnen weder Verfolgung noch ernsthafter Schaden drohten. Zudem sei in den Ländern, über die sie nach Ungarn gekommen seien, ein angemessenes Schutzniveau gegeben. Klagen gegen diese Entscheidung wies das zuständige ungarische Gericht ohne Prüfung ab.a