Ein Gericht in Lausanne hat nun erstmals ein Volksabstimmungs-Ergebnis auf Bundesebene annulliert.
Weil die Schweizer Regierung mit falschen Angaben in eine Volksabstimmung gegangen war, hat das höchste Gericht in Lausanne nun erstmals ein Ergebnis auf Bundesebene annulliert. Die Regierung habe "das Transparenzgebot in krasser Weise verletzt", hieß es in dem Urteil am Mittwoch.
Die "Heiratsstrafe"-Abstimmung über eine steuerliche Benachteiligung verheirateter Doppelverdiener von 2016 muss nun wiederholt werden. Abstimmungen in einzelnen Kantonen sind schön öfter ungültig erklärt worden. Die Initianten der Abstimmung wollten die Gesetze ändern, damit verheiratete Doppelverdiener steuerlich nicht schlechtergestellt sind als unverheiratete Paare. Der Vorstoß wurde mit knapp über 50 Prozent der Stimmen hauchdünn abgelehnt. Wie sich dann herausstellte, hatte die Regierung den Vorstoß mit Verweis auf falsche Angaben zur Ablehnung empfohlen: Es gehe nur um 80.000 möglicherweise betroffene Paare. Sie verschwieg, dass sich die Zahl auf eine 15 Jahre alte Schätzung bezog. In Wirklichkeit waren 450.000 Paare betroffen, wie die Regierung im vergangenen Jahr einräumen musste.