Mit Eisenstangen und Glasflaschen - Zwei Männer festgenommen.
Bei einem gewalttätigen Angriff während eines Polizei-Einsatzes in Trier sind in der Nacht auf Freitag rund 40 Menschen unter anderem mit Eisenstangen und Glasflaschen auf Polizisten losgegangen. Mindestens fünf Beamte seien bei dem Einsatz in der rheinland-pfälzischen Stadt verletzt worden, teilte ein Sprecher der Polizei am Freitag mit. Zwei Männer im Alter von 42 und 21 Jahren wurden in Gewahrsam genommen, weitere Personen sind flüchtig.
Zuvor war die Polizei um kurz nach Mitternacht wegen einer mutmaßlichen Körperverletzung zu einer Diskothek in Trier-West gerufen worden. Aufgrund der aufgeheizten Stimmung und der großen Zahl alkoholisierter Menschen hätten sich mehrere Streifenwagen auf den Weg gemacht. Während der Aufnahme des Sachverhalts hätten einige umstehende Personen angefangen, die Beamten anzugreifen. Diese wehrten den Angriff "mit massiver Kraftanstrengung" unter dem Einsatz von Pfefferspray ab, so die Polizei.
Etwa zur gleichen Zeit hatten sich rund 40 Personen zusammengerottet, um die Beamten zu attackieren. "Mit Eisenstangen, Glasflaschen, Besen und Schaufeln" seien die Polizisten attackiert worden. Ein Mann habe sogar einen Einkaufswagen in Richtung der Beamten geschleudert. "Für die Einsatzkräfte, die zahlenmäßig unterlegen waren, entstand so eine lebensgefährliche Situation", hieß es weiter. Erst als ein Beamter zwei Warnschüsse in die Luft abgegeben habe, habe sich die Lage beruhigt und die Polizisten konnten die verletzten Kollegen evakuieren.
"Einen solchen Gewaltausbruch gegen Einsatzkräfte habe ich in meiner Zeit als Leiter der Polizeiinspektion Trier noch nicht erlebt", sagte Polizeidirektor Christian Hamm in einer Pressemitteilung am frühen Freitagmorgen. "Es hat sich eine Gruppe von Gewalttätern regelrecht zusammengerottet, um die Polizei lediglich aufgrund ihrer Anwesenheit anzugreifen und zu verletzen." Fünf Beamte hätten ihren Dienst aufgrund von Verletzungen nicht fortsetzen können.
Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts auf Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, schweren Landfriedensbruchs und versuchter Gefangenenbefreiung.