Nachdem ein syrischer Staatsangehöriger am Donnerstag in einem ICE-Zug von Hamburg nach Wien plötzlich Passagiere mit Axt und Hammer attackiert hatte, werden jetzt immer mehr neue Details zu dem mutmaßlichen Täter bekannt.
Nun kam heraus, dass der syrische Asylwerber wegen Gewaltdelikten in Österreich bereits amtsbekannt war.
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„Allahu akbar“-Rufe
Tatsächlich drohte dem Mann seit zwei Monaten die Abschiebung. Wie jetzt bekannt wurde, soll Mohamad A. bei seiner Tat gebetet und laut „Allahu akbar“ gerufen haben.
Asyl-Aberkennungsverfahren eingeleitet
Das deutsche Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl teilte am Freitag mit: „Nach zwei rechtskräftigen Verurteilungen wegen schwerer Körperverletzung und versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt im Februar und Ende April 2025 wurde noch im Mai 2025 vom BFA ein Asyl-Aberkennungsverfahren eingeleitet.“
Wie die deutsche Bild-Zeitung zudem berichtet, soll Mohamad A. als Minderjähriger mit 21 nach Österreich gekommen sein und Asyl beantragt haben. Er soll zuletzt in Wien gelebt haben.
In Österreich amtsbekannt
Der in Österreich amtsbekannte und zweimal wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Beschuldigte (gegen ihn läuft bereits seit Mai ein Asylaberkennungsverfahren) war im Zug vorher schon aufgefallen, ein Deutscher wollte einen Notruf absetzen. Er war der erste Geschädigte.
Drei verschiedene Drogen im Blut
Mohamad A. ging dann auf eine vierköpfige syrische Familie los - im Gerangel konnte ihm ein Opfer den Hammer entreißen und durch einen Schlag wurde der Tobende gestoppt. Der Beschuldigte wurde dann durch weitere couragierte Passagiere zu Boden gebracht. Er ist ebenfalls im Krankenhaus. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt, er hatte drei verschiedene BTM (Betäubungsmittel, Drogen) im Blut, was genau, wird noch analysiert.
Laut Ermittlern gab keine Vorbeziehung zwischen Geschädigten und Täter - sie haben sich also mitnichten gekannt, wie zunächst vermutet wurde. Al S. hatte mehrere Handys und einen Laptop dabei, die ausgewertet werden.
Die Motivlage ist derzeit noch völlig offen. Terroristische Hintergründe können derzeit weder bejaht noch ausgeschlossen werden. Eine Zeugin sagte, der Axt-Mann habe bei Tat gebetet und „Allahu Akbar“ gesagt.