Schweiz

Erstmals Urteil wegen Klitoris-Verstümmelung

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Ein Paar aus Somalia wurde in der Schweiz wegen der Beschneidung ihrer Tochter zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der Eingriff erfolgte 1996.

Ein Schweizer Gericht hat ein aus Somalia stammendes Elternpaar wegen der Beschneidung seiner Tochter zu zwei Jahren Haft verurteilt. Das Zürcher Obergericht befand die Eltern der Anstiftung zu schwerer Körperverletzung für schuldig. Das Gericht hatte erstmals über eine in der Schweiz vorgenommene Beschneidung zu urteilen.

Der Fall flog im vergangenen Jahr auf, als bei der gynäkologischen Untersuchung einer damals 13-Jährigen im Kinderspital Zürich festgestellt wurde, dass dem somalischen Mädchen die Klitoris entfernt worden war. Die Klinik unterrichtete die Vormundschaftsbehörde des Wohnorts der Familie im Zürcher Oberland, und diese schaltete die Staatsanwaltschaft ein. Der Eingriff wurde der Anklage zufolge 1996 von einem durchreisenden Somalier auf dem Küchentisch der elterlichen Wohnung vorgenommen, als das Mädchen zwei Jahre alt war.

Die Staatsanwaltschaft warf den 46-jährigen Eltern Anstiftung zu schwerer Körperverletzung vor. Dem Kind sei bei der Genitalverstümmelung ein wichtiges Organ entfernt worden. Der Staatsanwalt forderte für die Eltern je eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Eltern, die mehrere Wochen in Untersuchungshaft waren, sind zwar geständig, machten aber Rechtsirrtum geltend. Das Obergericht folgte als erste Instanz den Anträgen des Staatsanwalts. Es befand auch, dass die Eltern ihrer Tochter Schadenersatz leisten müssten.

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