Wer den Jahreswechsel in Venedig verbringen möchte, muss sich auf deutlich strengere Regeln einstellen. Mit einer neuen Verordnung will die Stadt Sicherheit, Ruhe und Lebensqualität rund um Weihnachten und Silvester erhöhen.
Bereits zu Weihnachten hat Venedig die Zügel angezogen. Zwischen dem 24. Dezember um 22 Uhr und dem 25. Dezember um 6 Uhr galt ein umfassendes Party-Verbot.
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Laute Musik - verboten!
Öffentliche Musikveranstaltungen, DJ-Sets und laute Beschallung waren untersagt – auch innerhalb von Bars und Lokalen. Zusätzlich mussten Lebensmittelgeschäfte am Christtag bereits um 22 Uhr schließen und durften erst ab 6 Uhr morgens wieder öffnen. Feuerwerkskörper waren im Umkreis von 500 Metern rund um Kirchen und religiöse Gebäude strikt verboten.
Alkohol, Dosen, Flaschen, Glas: Regel-Hammer kommt
Für die Silvesternacht gelten nun weitere Einschränkungen. Zwischen dem 31. Dezember 2025 und dem 1. Jänner 2026 setzt die Stadt vor allem auf Maßnahmen gegen Alkoholexzesse. Der Außer-Haus-Verkauf von Getränken in Glasbehältern, Dosen oder verschlossenen Plastikflaschen ist verboten. Auf Außenflächen dürfen Getränke nicht in Glas serviert werden, zudem ist der Konsum von Getränken aus Glasbehältern auf öffentlichen Straßen untersagt.
In ausgewiesenen Veranstaltungsbereichen gelten zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen. Das Mitführen oder Verwenden von Pfefferspray sowie von Gegenständen, die als Waffen eingesetzt werden könnten, ist dort verboten.
Strafen drohen sogar, wenn man kein "Eintrittsticket" hat
Die Stadt rechnet laut italienischen Medien mit großem Andrang zum Jahreswechsel. Das örtliche Polizeikommando plant daher spezielle Maßnahmen für Silvester, um Menschenmengen rund um das Feuerwerk zu steuern. Dazu zählen Verkehrsregelungen sowie ein Fußgängerleitsystem. In der Altstadt kann der Personenfluss durch temporäre Einbahnregelungen gelenkt und der Zugang zu sensiblen Bereichen eingeschränkt werden.
Bereits seit dem Vorjahr setzt Venedig zudem auf weitere Maßnahmen gegen Massentourismus. An ausgewählten Tagen müssen Tagesgäste eine Eintrittsgebühr von fünf bis zehn Euro entrichten, die online zu bezahlen ist. Wer ohne gültiges Ticket unterwegs ist, riskiert Strafen von bis zu 300 Euro.