Die Tabak-Konzerne dürfen wegen Irreführung verklagt werden, die Light-Zigaretten würden "gesundes Rauchen" vortäuschen.
Amerikanische Tabak-Konzerne dürfen mit Bezug auf ihre Marken "Light" wegen Irreführung der Verbraucher verklagt werden. Der Oberste Gerichtshof in Washington entschied am Montag, dass Raucher in ihren jeweiligen US-Staaten Klagen auf der Grundlage der Gesetze zum Verbraucherschutz anstrengen können.
Das Urteil fiel mit fünf zu vier Stimmen äußerst knapp aus. Es stand im Widerspruch zu früheren Richtersprüchen, in denen den einzelnen Staaten das Recht verweigert wurde, über Angelegenheiten des Bundes zu entscheiden.
Raucher wurden hinters Licht geführt
Die Konzerne hatten das
Oberste Gericht auf der Grundlage angerufen, dass die Markenbestimmung von
Zigaretten und die Werbung für Tabakprodukte eine Bundesangelegenheit seien.
Deshalb dürften die Staaten sich hier nicht einmischen. Die Mehrheit der
Richter wies diese Auslegung jedoch zurück. Demnach kann das Markengesetz
auf Bundesebene Staatengesetze gegen Irreführung nicht einfach aushebeln.
Die auf Staatsebene angestrebten Prozesse können nun also weitergehen.
Die Kläger hatten argumentiert, dass Raucher mit "Light"-Zigaretten oder Zusätzen wie "niedriger Teergehalt" hinters Licht geführt würden. Damit werde ein "gesundes Rauchen" suggeriert, was es jedoch nicht gebe.