Weil ihn die Polizei drei Minuten lang von der Straße lösen musste, muss ein Aktivist nun 250€ "Aufwandsentschädigung" zahlen.
Einem Jesuitenpater aus Nürnberg kommt seine Klima-Blockade teuer zu stehen: Weil er sich mit anderen Aktivisten vor den Münchner Stachus geklebt hatte und ihn die Polizei von der Straße lösen musste, bekam er zusätzlich zu seiner Strafe, die erst vor Gericht verhandelt wird, noch eine "Aufwandsentschädigung" aufgebrummt. Die Polizei beruft sich auf die Polizeikostenverordnung. Genauer §1 Nummer 8: Die "Anwendung unmittelbaren Zwangs" sieht eine Gebühr im Rahmen zwischen 36 und 1.500 Euro vor.
"Unmittelbarer Zwang" wird im Polizeiaufgabengesetz dabei wie folgt definiert: "Die Polizei kann unmittelbaren Zwang anwenden, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen oder keinen Erfolg versprechen oder unzweckmäßig sind." Weiter heißt es in Artikel 75: "Für die Anwendung unmittelbaren Zwangs werden Kosten erhoben." Wie hoch die Summe schlussendlich ausfällt, hänge von verschiedenen Faktoren ab. Vor allem wie viel Aufwand die Aktion den Behörden gekostet habe. Das Lösen von der Straße bringe laut Polizei einigen Arbeitsaufwand mit sich: Es müssen etwa Lösungsmittel bereitgestellt und geschultes Personal herangeschafft werden.
250 Euro möchte die @PolizeiMuenchen für drei Minuten Aufwand, um mich von der Straße zu lösen (am 28. Oktober, von 13.29 bis 13.32 Uhr). Whow. Der Stundensatz ist höher als der meiner Rechtsanwaltskanzlei. pic.twitter.com/xe8Ii4piiu
— Jörg Alt SJ #Gefährder - @JoergAltSJ@mas.to (@JoergAltSJ) February 21, 2023
Auf Twitter macht der Theologe aus Nürnberg nun seinem Ärger Luft. "Wow. Der Stundensatz ist höher als der meiner Rechtsanwaltskanzlei", so der Jesuitenpater.