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Müchner zerstückelt: Lebenslang für Koch

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Der Mörder hatte die Leichenteile auf Bayern und Tschechien verteilt. Der Kopf bleibt weiterhin verschollen.

Zu lebenslanger Haft hat ein Münchner Schwurgericht einen 40-jährigen Koch verurteilt, der im Jänner 2009 einen ehemaligen Kollegen mit einer Hundeleine erdrosselt und den Toten anschließend in der Badewanne zerstückelt hat. Die Leichenteile "entsorgte" der ehemaliger Betreiber eines oberösterreichischen Lokals in Bayern und in Tschechien. Das Urteil, das bereits am Freitagnachmittag gefallen ist, ist rechtskräftig.

Kopf bleibt verschollen
Hintergrund für die Tat waren finanzielle Probleme des Kochs. Er war als Wirt dreimal gescheitert und hoch verschuldet. Im Jänner 2009 besuchte er einen ehemaligen Kollegen in dessen Wohnung in München und bat ihn um Hilfe. Als ihm dieser die Unterstützung verweigerte, schlug der Angeklagte dem 35-Jährigen eine Hantel auf den Hinterkopf und drängte ihn aufs Bett. Dort legte er ihm eine Hundeleine um den Hals und zog "mit aller Kraft minutenlang zu", so das Gericht.

Am folgenden Tag kaufte der Mann ein Teppichmesser und eine Säge und zerteilte die Leiche in der Badewanne. Dann packte er einige Wertsachen seines Opfers ein und flüchtete mit dessen Wagen. Die Arme des Toten wurden eine Woche nach der Bluttat von einem Angler in der Isar entdeckt, die Finger waren abgeschnitten. Der Torso wurde in der Tschechischen Republik gefunden. Kopf, Beine und Finger des Opfers sind bis heute nicht aufgetaucht.

Sexuelle Belästigung als Motiv
Anfang Februar 2009 wurde der Täter im Burgenland - 100 Meter vor der ungarischen Grenze - gefasst. Die Ermittler waren ihm auf die Spur gekommen, weil er mehrmals mit der Kreditkarte seines Opfers bezahlt hatte. Bei seiner Verhaftung war er im Auto des Ermordeten unterwegs und hatte dessen Pass und Kreditkarte bei sich.

Zu Beginn des Prozesses hatte der 40-Jährige als Motiv angegeben, von seinem Kollegen sexuell belästigt worden zu sein. Erst nach mehreren Korrekturen seiner Aussage gab er zu, dass ihm das Opfer keinerlei Anlass zu der Tat gegeben habe. Dieses Eingeständnis bewog das Schwurgericht, von der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld abzusehen. Es kam aber zu der Ansicht, dass das Motiv für die Tat Habgier gewesen sei verurteilte den Koch wegen Raubmordes zu lebenslanger Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.

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