Rechtskonflikt

"bwin negiert Rechtslage"

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Der österreichische Internet-Sportwettenanbieter bwin negiere die europäische Rechtslage der Glücksspielmonopole, meint der Rechtsexperte der Casinos Austria, Dietmar Hoscher.

bwin dürfe mit der entsprechenden Lizenz in Österreich zwar Sportwetten anbieten, nicht aber Glücksspiele: "Das ist nicht legal", so Hoscher.

bwin rechtfertigt seine Tätigkeit mit dem so genannten Gambelli-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November 2003. bwin interpretiert dieses Urteil dahingehend, dass ein Unternehmen europaweit Glücksspiele anbieten darf, wenn es in einem EU-Land eine Lizenz dafür hat. " Das Gambelli-Urteil sagt das nicht", meint Hoscher. bwin habe das Urteil "entweder nicht gelesen, nicht verstanden oder negiert".

Die EU sage zwar, dass das Glücksspielmonopol gegen die Dienstleistungs-Freiheit verstoße, erläuterte Hoscher. Dieser Verstoß könne laut EU aber auch aus verschiedenen Gründen gerechtfertigt sein bzw. ob ein Verstoß verhältnismäßig sei oder nicht, müssten die nationalen Höchstgerichte entscheiden.

Glücksspiele anzubieten in der Meinung, dass die Regelung künftig geändert werde, sei nicht zulässig, kritisiert Hoscher bwin: "Ich biete auch nicht Heroin an oder fahre auf der Autobahn 200 Stundenkilometer, weil ich denke, dass die entsprechende Regelung irgendwann geändert wird" .

Gegen die bwin-Vorstände Manfred Bodner und Norbert Teufelberger, die am Freitag in Südfrankreich verhaftet und am Montagabend gegen die Bezahlung einer Kaution freigelassen worden waren, ermittelt die französische Justiz wegen Verletzung des Glücksspielmonopols. Die bwin-Aktie, die seit Freitag Nachmittag vom Handel ausgesetzt war, stürzte heute Früh bei der Wiederaufnahme des Handels um ein Viertel ab und notierte gegen 12:30 Uhr bei 20,67 Euro und damit um 19,42 Prozent tiefer.

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