Über Vorbehalte

Dänemark sagt EU-Volksabstimmung ab

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Die dänische Regierung hat die für Herbst geplante Volksabstimmung über dänische EU-Vorbehalte beim Euro verschoben.

Ministerpräsident Anders Fogh Rasmussen begründete die Entscheidung am Freitag in der Zeitung "Jyllands-Posten" mit der "unklaren Lage" nach dem irischen Nein zum EU-Reformvertrag.

Ausnahmeregelungen abschaffen
Dänemark hatte sich 1993 nach dem Nein der eigenen Bevölkerung zum Maastrichter EU-Reformvertrag aus der gemeinsamen Währungspolitik, der EU-Militärpolitik sowie der Polizei- und Rechtszusammenarbeit ausgekoppelt. Diese Ausnahmeregelungen will Rasmussens Regierung abschaffen und hatte dafür eine oder mehrere Volksabstimmungen für die zweite Jahreshälfte ins Auge gefasst. Termin und genaue Ausformung standen aber nicht fest. Das Folketing (Parlament) in Kopenhagen hat den EU-Reformvertrag im April mit breiter Mehrheit ratifiziert.

Strenge Ausländerpolitik verteidigen
Erst vor wenigen Tagen hatte Rasmussen betont, seine Regierung wolle ihre strenge Ausländerpolitik gegen liberaleres EU-Recht verteidigen. Sie wehre sich gegen ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Der konservative Regierungschef kündigte am Mittwoch in der Zeitung "Politiken" an, er werde Kontakt zur EU-Kommission und zu anderen Regierungen aufnehmen, "damit man nicht durch eine Hintertür unsere Regeln zur Familienzusammenführung aushöhlt".

Gerichtsurteil über Familienzusammenführung
Nach einem Urteil des EU-Gerichtshofes vom 25. Juli können EU-Bürger bereits nach einem mehrwöchigen Arbeitsaufenthalt in einem Mitgliedsland außerhalb ihrer Heimat mit ihrem Ehepartner in ihr jeweiliges EU-Heimatland zurückkehren. Damit könnten Dänen etwa nach einem Aufenthalt in einem anderen europäischen Land gemeinsam mit einem dort lebenden Partner aus einem Nicht-EU-Staat nach Dänemark ziehen. Das Urteil gilt für Ehepartner aus Staaten außerhalb der EU - selbst dann, wenn dieser abgewiesener Asylbewerber ist und sich illegal in der EU aufhält.

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