Das höchste deutsche Gericht stärkt das Parlament bei bewaffneten Einsätzen der Bundeswehr. Künftig muss das Gremium zustimmen.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die Mitbestimmungsrechte des Bundestags bei bewaffneten Einsätzen der Bundeswehr gestärkt. Nach einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil muss die Bundesregierung die Zustimmung des Parlaments zu solchen Missionen immer dann einholen, wenn die Verwicklung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen "konkret zu erwarten ist". Das Höchstgericht gab damit einer Klage der oppositionellen FDP gegen die Beteiligung der Bundeswehr an NATO-Aufklärungsflügen über der Türkei während des Irak-Kriegs statt.
Früherkennung
Die Militärmaschinen überwachten den Luftraum
der Türkei und dienten der Früherkennung von Raketen und Flugzeugen. Die
AWACS-Flugzeuge waren nicht mit Waffen ausgestattet, konnten aber die
Leitung türkischer Jagdflugzeuge übernehmen, die bei einem irakischen
Angriff eingesetzt worden wären. Die FDP sieht in der fehlenden Zustimmung
des Bundestages eine Missachtung des Parlaments.