Eine Spezialistin für Intensivmedizin behauptet, Karol Woytila habe Sterbehilfe bekommen. Ein heikles Eisen, denn die Kirche verurteilt Euthanasie vehement.
Eine italienische Anästhesie-Ärztin sorgt für Wirbel in Italien. Ihr zufolge soll Papst Johannes Paul II. selbst lebensnotwendige Maßnahmen während seiner schweren Krankheit unterbinden lassen und so seinen Tod beschleunigt haben. Für die Ärztin ist dies ein klarer Fall von Sterbehilfe - eine Maßnahme, die die Katholische Kirche strengstens verbietet. Hat der Vorgänger Benedikt XVI. sich selbst jenen sanfteren Tod gegönnt, der anderen Katholiken verboten ist?
Dr. Lina Pavanelli stützt ihre These auf ihr medizinisches Urteilsvermögen und dem öffentlich zur Schau gestellten Todeskampf von Karol Woytila. Versuche, eine künstliche Ernährung mittels eines Schlauches bei dem schwer kranken Vorgänger von Benedikt XVI. herbeizuführen, scheiterten offenbar mehrfach - und beschleunigten so den Tod von Johannes Paul II.
Pavanelli hat nun am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Rom weitere Details ihrer These vorgestellt. So habe der persönliche Leibarzt des Papstes, Renato Buzoonetti, bestätigt, dass Karol Woytila eine Magensonde erhielt, um künstlich ernährt zu werden, und zwar erst am 30. März 2005, drei Tage vor seinem Tod. Viel zu spät, um ihn noch zu retten, so die Medizinerin weiter. Dem entgegnete der Vatikan, die Sonde sei viel früher implantiert worden. Wie der Corriere della Sera berichtet, wurde diese jedoch jedesmal entfernt, wenn sich Johannes Paul II. am Fenster des päpstlichen Palastes zeigte.
Eine Behandlung, so Pavanelli, die "keinerlei Nutzen für den Patienten" hat. Die Ärztin resümmiert weiter: "Nur die Entschlossenheit des Patienten selbst, eine Behandlung abzulehnen, erklärt das Verhalten des Medizin-Stabes des Vatikans". Stimmte Papst Johannes Paul II. der Euthansie zu?
Vatikan lehnt Euthanasie strikt ab
Patienten im so genannten
"vegetativen Zustand" müssten prinzipiell weiter ernährt werden, auch auf
künstlichem Weg, betont die vatikanische Glaubenskongregation. Wenn die
Weiterernährung des Patienten "ohne erhebliches physisches Unbehagen"
möglich sei, dann sei sie auch "moralisch verpflichtend".
Schließlich stelle das Verabreichen "von Nahrung und Wasser ... prinzipiell ein gewöhnliches und verhältnismäßiges Mittel der Lebenserhaltung" dar. Solange der Patient nicht über Gebühr dadurch leide, sei seine Ernährung "verpflichtend". Und auch wenn "kompetente Ärzte" einen "anhaltend vegetativen Zustand" feststellen und voraussagen, "dass der Patient das Bewusstsein nie mehr wiedererlangen wird", müsse die Ernährung weitergehen. Denn auch ein Patient in diesem Zustand sei, so die Kongregation, "eine Person mit einer grundlegenden menschlichen Würde, der man deshalb die gewöhnliche und verhältnismäßige Pflege schuldet".