Die Schwelle für Lärmschutzmaßnahmen sinkt ab Februar von 85 auf 80 Dezibel und gilt dann auch für die Unterhaltungsbranche.
Diskotheken, aber auch Opernhäuser, müssen ihre Arbeitnehmer ab Mitte Februar 2008 vor zu großem Lärm schützen. Bis dahin gewährt die EU-Richtlinie für Lärmschutz eine Ausnahme für den Unterhaltungssektor. In Österreich ändert sich wenig, heißt es aus dem Wirtschafts- und Arbeitsministerium. Nur müssen dann schon ab 80 Dezibel Lärmschutzmaßnahmen und freiwillige Untersuchungen angeboten werden, nicht wie bisher erst ab 85 Dezibel.
Für alle anderen Bereiche des Arbeitslebens - von Baustellen bis zu Fabrikshallen - gelten die einheitlichen EU-Lärmgrenzwerte bereits seit 15. Februar 2006. Gemäß Lärmschutzrichtlinie dürfen Dienstnehmer pro Tag bzw. im Schnitt pro Woche nicht mehr als 87 Dezibel ausgesetzt sein. In Österreich gilt bereits seit 1995 ein strengerer Wert von 85 Dezibel, festgeschrieben im Arbeitnehmerschutzgesetz.
Keine Einschränkungen
Laut Wirtschafts- und
Arbeitsministerium geht es bei den Lärmschutzmaßnahmen für Musiker nicht um
Einschränkungen oder Kontrollen bei Aufführungen. Das Ministerium werde
vielmehr "Beratung und Hilfe" für vertretbare Maßnahmen anbieten. Beispiele
für Kooperation habe es schon bei Bühnen in Salzburg und Bregenz gegeben.
Musiker empört
Die EU-Kommission verteidigt die
Lärmschutzrichtlinie gegenüber der Kritik aus Musiker-Kreisen. Laut
Medienberichten soll u.a. der Wiener Staatsopern-Chef Ioan Holender erklärt
haben, die Anwendung der Richtlinie auf klassische Musik sei, als würde man
nicht zwischen "Unkraut und den schönsten Blüten" unterscheiden können.
Die Brüsseler Behörde verweist dagegen auf die Gehörschäden, an denen viele Musiker leiden, das gelte es ernst zu nehmen.
Die Philharmoniker haben laut Brüsseler Kreisen schon bei der Überarbeitung der alten Lärmschutzrichtlinie opponiert und wollten über das EU-Parlament eine Ausnahme für die gesamte Unterhaltungsbranche erwirken. Ein Änderungsantrag wurde aber abgelehnt. Im Ministerrat hat Österreich den einstimmigen Beschluss der Richtlinie mitgetragen.