Günstlingswirtschaft

EU stärkt Verheugen den Rücken

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Die Ernennung der Kabinettschefin des Vizepräsidenten ist laut Kommission unter Einhaltung aller bestehenden Regeln erfolgt.

Die EU-Kommission hat sich gegen einen Vergleich einer angeblichen Affäre um Günstlingswirtschaft durch den deutschen Vizepräsidenten der EU-Kommission, Günter Verheugen, mit dem Korruptionsfall der französischen Ex-Kommissarin Edith Cresson verwahrt. Eine EU-Kommissionssprecherin nannte den Vergleich am Mittwoch in Brüssel "absurd". Die Ernennung von Verheugens Kabinettschefin Petra Erler sei unter Einhaltung aller bestehenden Regeln erfolgt, sagte Kommissionssprecherin Pia Ahrenkilde.

Erler sei ausschließlich wegen ihrer beruflichen Qualifikation zur Kabinettschefin ernannt worden. Sie beziehe nunmehr das übliche Gehalt in der Kommission für den Posten eines Kabinettschefs. "Focus" und "Bild" hatten am Montag ein Foto veröffentlicht, das Verheugen Hand in Hand mit Erler zeigt, die im April zu seiner Kabinettschefin ernannt wurde.

"Glatte Verleumdung"
Verheugen hatte den Vorwurf der Günstlingswirtschaft eine "glatte Verleumdung" genannt und angekündigt, er werde mit eidesstattlichen Erklärungen beweisen, dass es zum Zeitpunkt der Berufung und heute keine über Freundschaft hinausgehende Beziehung gebe.

Die frühere EU-Kommissarin und ehemalige französische Premierministerin Edith Cresson war vom Europäischen Gerichtshof wegen Günstlingswirtschaft verurteilt worden. Cresson hatte demnach durch die Einstellung ihres ehemaligen Zahnarztes René Berthelot "eine Pflichtverletzung" als Kommissarin begangen. Ihre Pension darf Cresson nach dem EuGH-Urteil aber behalten. Cresson war von 1995 bis 1998 EU-Kommissarin für Wissenschaft, Forschung und Bildung.

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