Die EU-Kommission plant ein umfassendes Rauchverbot in Gaststätten, öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz. Als erster Streich könnte ein Rauchverbot am Arbeitsplatz kommen.
Sie legte am Dienstag in Brüssel ihre Strategie für einen besseren Schutz von Nichtrauchern vor. Das so genannte Grünbuch zum Tabak-Konsum, das Gesundheitskommissar Markos Kyprianou vorgelegt hat, ist allerdings noch kein rechtsverbindlicher Text, über den die Mitgliedstaaten entscheiden müssen.
"Ein umfassendes Rauchverbot hätte die größten Vorteile für die Gesundheit der Bevölkerung", sagte Kyprianpou am Dienstag bei der Vorstellung des Diskussionspapiers in Brüssel. Als eine mögliche Option zieht die Kommission dabei auch die Einführung von bindenden Anti-Raucher-Gesetzen auf EU-Ebene in Betracht.
Freiwilligkeit nicht erfolgreich
Freiwillige Vereinbarungen zum
Nichtraucherschutz haben sich nach Ansicht der Kommission als nicht
erfolgreich erwiesen. Fast 80.000 Menschen würden jährlich an den Folgen des
Passiv-Rauchens sterben. Weil die EU für den Arbeitsschutz zuständig ist,
könnte sie das Rauchen am Arbeitsplatz und in allen Gasthäusern verbieten.
"Passivrauchen tötet", unterstrich der Kommissar. Wer dies leugne, würde
sich selbst belügen.
Fünf weitere Optionen
Konkret listet die Kommission fünf
Optionen für das weitere Vorgehen auf. Sie reichen von der Fortsetzung des
Status-Quo über freiwillige Selbstverpflichtungen, einer unverbindlichen
Koordinierung erfolgreicher Maßnahmen durch die EU-Staaten bis zu
Empfehlungen der EU-Gesundheitsminister und Gesetzgebung auf europäische
Ebene.
Inwieweit die EU, die bisher kaum über Kompetenzen in diesem Bereich verfügt, künftig eine stärkere Rolle bei Rauchverboten spielen soll, soll eine öffentliche Anhörung zu dem Diskussionspapier der Kommission bis zum 1. Mai 2008 klären, sagte Kyprianou. Es könne auch eine Kombination aus den genannten Option herauskommen, auch die schrittweise Einführung von Rauchverboten sei möglich, sagte der Kommissar.
Rauchverbot am Arbeitsplatz
Sollte sich die EU tatsächlich zu
gesetzlichen Rauchverbote durchringen, hält die Kommission folgende
Regelungen für möglich: Durch Änderung der EU-Richtlinien über
Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz könnte neben einer
Ausweitung der EU-Richtlinie über Karzinogene und Mutagene vor allem
Rauchverbote in der Arbeit eingeführt werden.
Eine andere Option dafür wäre eine diesbezügliche EU-Direktive. Dagegen könnte durch Änderung der EU-Richtlinie über Gefahrenstoffe auch Tabakrauch als Karzinogen klassifiziert werden, und somit Passivrauch auf EU-Ebene gesetzlich verboten werden.
BZÖ dagegen
Das BZÖ spricht sich als erste österreichische
Partei strikt dagegen aus und weist auf die Bürgerinitiative "Ohne
Verbot geht's auch" hin.