Einreise verweigert

Ex-IS-Anhängerin erhält britische Staatsbürgerschaft nicht zurück

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Eine als 15-Jährige von der Terrormiliz IS angeworbene Frau aus Großbritannien ist erneut bei dem Versuch gescheitert, ihre entzogene Staatsbürgerschaft zurückzubekommen. Shemima Begum lebt seit mehreren Jahren in einem Flüchtlingslager in Syrien. 

Wie ein Sondertribunal am Mittwoch entschied, handelte das britische Innenministerium nicht rechtswidrig, als es ihr 2019 die Einreise verweigerte und die Staatsbürgerschaft entzog. Damit ist eine Rückkehr der heute 23-Jährigen aus London in ihr Geburtsland in äußerst weite Ferne gerückt.

Begum beteuert, sie habe sich nie an terroristischen Handlungen beteiligt. Ihre Anwälte hatten zudem argumentiert, die Regierung habe bei ihrer Entscheidung nicht berücksichtigt, dass Begum Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung geworden sei, als sie an einen erwachsenen Jihadisten verheiratet wurde. Sie warfen staatlichen Behörden auch vor, ihre Pflicht verletzt zu haben, als sie Begum als Minderjährige mehrere Grenzen übertreten ließen. Dem Anwalt der Regierung zufolge wird sie jedoch noch immer als Sicherheitsrisiko betrachtet.

Kein Rechtsbruch bei Verweigerung Einreiseerlaubnis 

Obwohl das Tribunal es für glaubhaft befand, dass Begum Opfer sexueller Ausbeutung in Syrien wurde und eine Verletzung der staatlichen Fürsorgepflicht bei ihrer Ausreise anerkannte, sah es keinen Rechtsbruch bei der Verweigerung einer Einreiseerlaubnis und dem Entzug der Staatsbürgerschaft. Die Entscheidung gilt als wegweisend für ähnliche Fälle.

Der Fall wird in Großbritannien durchaus kontrovers diskutiert, zumal die junge Frau inzwischen drei Kinder verloren hat. Die Regierung betonte, Begum sei nicht staatenlos geworden, weil sie auch Anspruch auf die bangladeschische Staatsbürgerschaft habe. Die Regierung des südasiatischen Landes, in dem Begum nie gelebt hat, bestreitet dies. Dort droht Begum nach eigenen Angaben die Todesstrafe.

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