Klarheit in Rumänien

Gericht bestätigt Wahlsieg Basescus

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Dem Urteil war eine Auseinandersetzung wegen Wahlfälschung vorausgegangen.

Der rumänische Präsident Traian Basescu wird am 16. Dezember offiziell für eine zweite fünfjährige Amtszeit vereidigt. Dies entschied am Montag der Verfassungsgerichtshof in Bukarest. Der unterlegene Gegenkandidat, Sozialdemokraten-Chef Mircea Geoana (PSD), akzeptierte das Ergebnis zwar als endgültig, betonte jedoch, dass "der Kampf um die Findung der Wahrheit" weitergehe. Nach der Stichwahl hatte Geoana das Wahlergebnis wegen "massiven Wahlbetrugs" angefochten.

Der Verfassungsgerichtshof veranlasste eine Neuauszählung der annullierten Stimmzettel, wies jedoch, nachdem die Überprüfung der Wahlzettel keine Wahlfälschung ergab, die Klage als unbegründet zurück.

Knapper Wahlsieg
Basescus knapper Wahlsieg mit nur 50,33 Prozent entspricht 0,66 Prozent und etwa 70.000 Stimmen. Ursprünglich hatten mehrere Umfragen nach der Wahl Geoana um bis zu drei Prozent vor Basescu gesehen. Erst nach der Umkehrung des Ergebnisses zugunsten Basescus wurden seitens der PSD Vorwürfe wegen Wahlbetrugs laut. Es gebe "LKWs voller Beweismaterial", hieß es. Neben dem Umgang mit vermeintlich ungültigen Stimmzetteln beanstandete die PSD Geoanas massive Mehrfachabstimmungen, Verstorbene, die "abgestimmt" haben sollen, sowie Ungereimtheiten bei den Daten der Wähler, die bei Sonderwahllokalen ihre Stimme abgegeben haben.

Geoana hatte infolgedessen die Annullierung und Neuaustragung der Stichwahl beantragt. Die Neuauszählung der als ungültig befundenen Stimmzettel, die die PSD beantragt hatte, bestätigte jedoch das Wahlergebnis. Das Zentrale Wahlbüro stellte bei der Überprüfung fest, dass von den rund 138.000 annullierten Stimmzetteln 2.247 tatsächlich gültig waren, davon entfallen jedoch 1.260 gültige Stimmen auf Basescu und nur 987 auf Geoana. Auch bei den Auslands-Wahlzetteln stellte man fest, dass von den 861 fälschlicherweise annullierten Stimmzetteln 91 Stimmen auf Basescu und nur 19 auf Geoana entfielen.

Die Entscheidung zur Validierung des Wahlergebnisses traf der Verfassungsgerichtshof einstimmig.

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