Keine Kaution

Lobbyist Schreiber bleibt in U-Haft

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Landgericht Augsburg sieht Flucht- und Verdunkelungsgefahr.

Der nach Deutschland überstellte frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber muss bis zu seinem Prozess im Gefängnis bleiben. Wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr ordnete das Landgericht Augsburg am Dienstag Untersuchungshaft für den 75-Jährigen an. Das Gericht will nun über einen Prozesstermin entscheiden. Bei der Eröffnung des Haftbefehls habe Schreiber die gegen ihn erhobenen Vorwürfe durch seinen Anwalt pauschal bestreiten lassen, teilte Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz mit. Politiker diskutieren unterdessen über Schreibers Bedeutung für den Bundestagswahlkampf, der eine Schlüsselfigur im CDU-Spendenskandal ist.

Enthüllungen
Der Ex-Waffenhändler hatte früher vor allem dem früheren CDU-Vorsitzenden und heutigen deutschen Innenminister Wolfgang Schäuble mit brisanten Enthüllungen gedroht. Nemetz erklärte, Schreibers Anwalt habe sich weitere Erklärungen zu einem späteren Zeitpunkt vorbehalten. Das Landgericht eröffnete am Dienstag den bereits 1999 erlassenen Haftbefehl gegen Schreiber einen Tag nach dessen Auslieferung durch kanadische Behörden. Dem 75-Jährigen, der im Augsburger Gefängnis sitzt, drohen bei einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft.

Anklage
Die bereits im August 2000 vom Landgericht zugelassene Anklage der Staatsanwaltschaft Augsburg lautet auf Steuerhinterziehung, Bestechung, Beihilfe zur Untreue und zum Betrug. Schreiber soll seit Mitte der 80er Jahre bis 1995 Geld an Industrielle und Politiker verteilt haben. Als dies aufflog musste die CDU zugeben, unter Kanzler Helmut Kohl ein System schwarzer Kassen gepflegt zu haben. Schäuble musste im Jahr 2000 als Kohls Nachfolger an der CDU-Spitze zurücktreten, weil er von Schreiber unter bis heute ungeklärten Umständen 100.000 D-Mark in bar erhalten hatte. Auch eine Millionenspende wurde aufgedeckt, die der Lobbyist dem Ex-CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep überreicht hatte.

Haftfähig
Nemetz erklärte, nach mehreren ärztlichen Untersuchungen sei davon auszugehen, dass Schreiber haftfähig sei. Gerichtssprecher Karl-Heinz Haeusler sagte der Antrag des Schreiber-Anwaltes, der sich nicht selbst äußerte, eine Kaution festzulegen und den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen, habe das Gericht abgelehnt. Schreiber sei aber ein Telefonat mit seiner in Kanada lebenden Ehefrau unter Aufsicht gestattet worden.

Kontakt einschränken
Man wolle Schreibers "Kontakt zur Außenwelt einschränken", sagte Nemetz. Er befürchte, dass der Angeklagte die Ermittlungen "konterkarieren" wolle. Da Schreiber sich wohl nicht äußere, müsse man sich auf "eine sehr, sehr umfangreiche Beweisaufnahme" einstellen, erklärte Nemetz, der sich seit zehn Jahren um eine Auslieferung bemüht hatte.

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