Klares Nein zum Rauchverbot in Einraum-Gaststätten: Die Richter in Karlsruhe kippen das umstrittene Rauchverbot. Ein Urteil mit Signalwirkung.
Die in deutschen Lokalen geltenden Regelungen für Raucher müssen geändert werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch die in Baden-Württemberg und Berlin für Einraumbetriebe geltenden Rauchverbote für verfassungswidrig erklärt. Vorerst darf dort nun wieder gequalmt werden, bis Ende 2009 müssen die Länder eine Neuregelung erlassen.
Mit Schwierigkeiten wie im Nachbarland wird in Österreich derzeit nicht gerechnet. Davon ist zumindest die Gastronomiesparte der Wirtschaftskammer überzeugt. "Ich denke, dass die Regelung, die jetzt gemacht worden ist, eine praktikable ist", sagte Obmann Helmut Hinterleitner am Mittwoch. In Österreich müssen nach dem 31. Dezember Lokale über 80 Quadratmeter ein Raucherzimmer einrichten, wenn sie den Griff zum Glimmstängel erlauben wollen. Gaststätten unter 50 Quadratmetern Größe dürfen frei entscheiden, ob sie den Gästen das Rauchen verbieten möchten. Bei Betrieben zwischen 50 und 80 Quadratmetern Größe urteilen ab Jänner die Behörde über eine räumliche Trennung. |
D: Rauchverbote sind Ländersache
Die Wirte in
Einraumlokalen mit absolutem Qualmverbot hatten über Umsatzeinbußen geklagt.
Das Rauchverbot in der Gastronomie ist in Deutschland Ländersache. Formal
gilt das Urteil daher nur für Baden-Württemberg und Berlin. Allerdings sehen
die meisten anderen Landesgesetze ebenfalls lediglich für größere Lokale mit
mehreren Räumen eine Raucherlaubnis vor.
Nach dem Urteil müssen nun auch die meisten anderen Bundesländer ihre Ländergesetze überarbeiten. In den Ländern Schleswig-Holstein, Sachsen und Rheinland-Pfalz war das Rauchverbot für Ein-Raum-Betriebe von dortigen Verwaltungs-Gerichten ebenfalls vorläufig ausgesetzt worden. Nach dem Urteil ist bis zur Schaffung einer Neuregelung das Verbot in Lokalen mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche und nur einem Raum ausgenommen, wenn Jugendliche keinen Zutritt haben.
Den Karlsruher Richtern zufolge wäre auch ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. "Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut", sagte Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.
Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine "Eckkneipen" geschaffen werden. Denn durch die gegenwärtigen Regeln werde die "getränkegeprägte" Kleingastronomie wirtschaftlich besonders stark belastet. Dies verletze die Berufsfreiheit der Beschwerdeführer, entschied der Erste Senat.
Rauchen auch in Discos
Auch in Diskotheken darf wieder gequalmt
werden. Ein Betreiber aus Baden-Württemberg war mit seiner Klage vor dem
deutschen Verfassungsgericht erfolgreich. Das Anzünden einer Zigarette ist
demnach wieder erlaubt, wenn abgetrennte Raucherräume eingerichtet werden,
dort keine Tanzflächen sind und nur Gäste ab 18 Jahren eingelassen werden.