Dreieinhalb Jahre Gefängnis und Berufsverbot lautet das Urteil.
Die rechtsextreme deutsche Anwältin Sylvia S. muss wegen mehrfacher Volksverhetzung endgültig für dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Dies entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Die Verteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel darf zudem ihren Anwaltsberuf fünf Jahre lang nicht ausüben. Der BGH bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Mannheim.
Holocaust-Leugnerin
Die Anwältin hatte im Frühjahr 2006 im
Zündel-Prozess selbst den Holocaust als "größte Lüge der Weltgeschichte"
bezeichnet. Nachdem sie eine Beschwerde an das Gericht mit "Heil Hitler"
unterschrieben und den Schöffen mit der Todesstrafe wegen "Volksverleumdung
und Feindbegünstigung" gedroht hatte, war sie aus dem Zündel-Prozess
ausgeschlossen worden. Die Rechtsextreme ist mit dem ehemaligen NPD-Anwalt Horst
Mahler liiert und soll in den Zündel-Prozess auch dessen Texte
eingeführt haben, obwohl gegen Mahler ein vorläufiges Berufsverbot bestand.