Verfassungsgericht verlängert Moratorium bis zur definitiven Abschaffung.
Die Todesstrafe wird in Russland weiterhin nicht angewandt. Das russische Verfassungsgericht verlängerte am Donnerstag in St. Petersburg ein entsprechendes Moratorium. Dies soll gelten, bis die Todesstrafe durch Ratifizierung einer europäischen Konvention endgültig abgeschafft wird, wie der Präsident des Verfassungsgerichts, Waleri Sorkin, erklärte. Russland wurde 1996 Mitglied des Europarats und verhängte daraufhin ein Moratorium bis zur endgültigen Abschaffung der Todesstrafe. Das bestehende Moratorium wäre im Jänner ausgelaufen. In Meinungsumfragen spricht sich die Mehrheit der Bevölkerung regelmäßig gegen die Aufhebung der Todesstrafe aus.
Die Verhängung der Todesstrafe sei auch künftig "ausgeschlossen", sagte Sorkin. Moskau unterzeichnete zwar das Europäische Abkommen zur Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten, das Parlament ratifizierte den Text bisher aber nicht. Russland ist damit das einzige der 46 Europaratsländer, das die Todesstrafe noch nicht endgültig abgeschafft hat.
Präsident Inguschetiens für Todesstrafe
Menschenrechtsverfechter
kritisieren allerdings, dass im Konfliktgebiet Nordkaukasus Staatsorgane
weiter für den Tod vieler Menschen verantwortlich seien. Dabei gehe es nicht
nur um die bei Anti-Terror-Aktionen getöteten mutmaßlichen islamistischen
Rebellen in Tschetschenien und anderen Teilrepubliken wie Inguschetien und
Dagestan. Beklagt wird auch, dass viele Unschuldige, denen Verbindungen zu
Terroristen nachgesagt werden, verschleppt, gefoltert und getötet würden.
Die kremltreue tschetschenische Führung weist diese Vorwürfe zurück.
Der selbst bei einem Terroranschlag lebensgefährlich verletzte Präsident Inguschetiens, Junus-Bek Jewkurow, hatte sich für die Anwendung der Todesstrafe eingesetzt. "Ein Mensch, der vorsätzlich einen Mord begeht, muss getötet werden. Eine andere Arznei gibt es nicht", sagte Jewkurow im Oktober. In Tschetschenien werden zu Jahresbeginn die sonst schon in Russland üblichen Geschworenengerichte eingeführt. Deshalb hätte es laut Medien die Möglichkeit gegeben, die Todesstrafe in Russland wieder anzuwenden. Dies hat das Verfassungsgericht nun verhindert.