Im Sudan

Zum Tode verurteilte Christin freigelassen

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Die Todesstrafe wegen Abtrünnigkeit vom Islam wurde aufgehoben.

Ein sudanesisches Berufungsgericht hat am Montag die Freilassung einer wegen Abfalls vom Islam zum Tode verurteilten Christin angeordnet. Die Richter hätten das Todesurteil aufgehoben, berichtete die Sudan News Agency. Der Fall der 27-jährigen Mariam Yahya Ibrahim Ishag hatte international Aufsehen erregt.

Das Al-Hajj-Yusif-Gericht in Khartum hatte Mitte Mai angeordnet, die Frau wegen Gotteslästerung und Glaubensabtrünnigkeit (Apostasie) zu hängen. Sie könne dem nur entkommen, wenn sie ihrem Glauben abschwöre und zum Islam zurückkehre, hieß es. Wenige Wochen später brachte Ishag im Gefängnis eine Tochter zur Welt - ohne medizinische Hilfe und in Fußketten.

Ishags Vater ist Muslim, die Mutter eine orthodoxe Christin aus Äthiopien. Die Frau war wegen der weitgehenden Abwesenheit des Vaters als Christin erzogen worden und hatte einen Christen geheiratet. Diese Verbindung wurde im Sudan nicht anerkannt, so dass der während des Verfahrens schwangeren Frau wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs auch 100 Peitschenhiebe drohten.

Nach der im Sudan geltenden Scharia - der islamischen Rechtsprechung - wird jeder als Muslim betrachtet, der mindestens einen muslimischen Elternteil hat.

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