Front National-Chefin

Zweites Ermittlungsverfahren gegen Le Pen eröffnet

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In Affäre um Bezahlung von Mitarbeitern im EU-Parlament.

In der Affäre um die Bezahlung von Mitarbeitern im EU-Parlament hat die französische Justiz ein zweites Ermittlungsverfahren gegen die Rechtspopulistin Marine Le Pen (48) eröffnet, wie die Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf Justizkreise berichtete. Geprüft wird der Vorwurf, ob Assistenten von Parlamentariern der Front National (FN) in Wahrheit für die Le-Pen-Partei arbeiteten.

Das erste Verfahren richtet sich gegen die Chefin von Le Pens Mitarbeiterstab. Le Pen selbst habe eine Anhörung beim Ermittlungsrichter verweigert, hieß es.

Wichtige Hürde geschafft

Vor der französischen Präsidentenwahl nahm die europafeindliche Rechtspopulistin unterdessen eine wichtige Hürde. Sie kommt auf 577 Patenschaften von Volksvertretern und überschreitet damit die festgelegte Schwelle von 500 Unterschriften, wie der französische Verfassungsrat am Freitag auf seiner Internetseite mitteilte.

Unter ihren Unterstützern ist auch ihr Vater Jean-Marie Le Pen (88). Er wurde zwar aus der rechtsextremen Front National ausgeschlossen, darf aber nach einer Gerichtsentscheidung den Titel des Ehrenvorsitzenden behalten. Die Frist für die Patenschaften endet in einer Woche (17.3.).

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