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Bundesliga wieder auf ATV

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Das Münchner Landesgericht verbot Premiere die Weitergabe des Signals an den ORF. ATV darf wieder Spiele zeigen.

Der Streit um die Rechte der Free-TV-Berichterstattung über die österreichische Fußball-Bundesliga und die Erste Liga hat am Dienstag eine neue Wendung genommen: Laut einer Einstweiligen Verfügung des Münchner Landsgericht I ist es dem Bundesligapartner Premiere verboten, dem ORF die Übertragungsrechte der zwei höchsten Spielklassen zu geben. Das Gericht hat dem Pay-TV-Sender gleichzeitig auferlegt, dem ursprünglichen Vertragspartner ATV das Signal wieder zur Verfügung zu stellen.

Am Wochenende strahlt ATV aus
Nach den Angaben von ATV-Sprecherin Alexandra Damms beginnen nun in München Verhandlungen, die allerdings eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen - bis zum Wochenende werde in dieser Sache keine Entscheidung mehr fallen, vermutete Damms. Deshalb werde ATV am kommenden Freitag, Samstag und Sonntag wie vor dem Wechsel der Free-TV-Rechte zum ORF über die T-Mobile- und Red-Zac-Liga berichten.

Reaktionen zurückhaltend
Bei Premiere gab man sich vorerst abwartend: Dem Pay-TV-Sender liege die Gerichtsentscheidung noch nicht vor, man müsse die Angelegenheit prüfen, meinte ein Sprecher. Ähnlich die Reaktion des ORF. "Wir sind offiziell darüber nicht informiert worden, daher kann ich dazu keine Stellungnahme abgeben", so ORF-Sportchef Elmar Oberhauser.

Das Sport-Wochenende
Am Freitag will ATV nun um 23:30 Uhr eine Zusammenfassung der Ersten Liga zeigen, am Samstag folgt um 22:00 Uhr " Volltreffer" (Wiederholung Sonntagmittag), am Sonntag um 18:30 Uhr informiert der Sender demnach über das Top-Spiel der Runde, das in der Nacht auf Montag noch einmal in voller Länge ausgestrahlt wird. Außerdem ist auf ATV weiterhin ein Live-Spiel der deutschen Bundesliga am Samstagnachmittag (diesmal Bayern München - Eintracht Frankfurt) sowie eine ausführliche Runden-Zusammenfassung am Sonntag zu sehen.

Erst vor einer Woche hatte Premiere den Sublizenz-Vertrag mit ATV gekündigt und den Wechsel zum ORF bekannt gegeben. Begründet wurde dies mit ausständigen Zahlungen von ATV. "Aber wir haben nach wie vor einen gültigen Vertrag, wobei nur ein Teil der laufenden Zahlungen eingefroren worden ist, weil wir der Meinung sind, dass die Rechte nicht mehr so viel Wert sind", sagte Damms.

In der Frage, wie viel ATV an Premiere zu zahlen hat, ist bereits ein Verfahren in München anhängig. ATV argumentiert, dass die Bundesligarechte durch die vom Bundeskommunikationssenat abgesegnete Kurzberichterstattungsmöglichkeit des ORF entwertet worden seien. Das dazu laufende Verfahren könnte einer der Gründe für die nun erfolgte Einstweilige Verfügung sein.

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