Geld

Anleger klagen Meinl-Bank auf Schadensersatz

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Notfalls wollen die Investoren eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einbringen, um wenigstens einen Teil ihres Geldes wiederzusehen.

Die Aufarbeitung der Meinl-Affäre weitet sich zu einer Prozesslawine aus: Neben den seit einem Jahr laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien gegen Julius Meinl und Konsorten rollt laut "Kleine Zeitung" ein Bündel millionenschwerer Zivilklagen auf die Gerichte zu. Dabei geht es um Feststellung bzw. Leistung von Schadenersatz und um die mögliche Amtshaftung der Republik.

Staat soll für Meinl einspringen
Betreiber dieser Klagen ist eine Arbeitsgemeinschaft mehrerer Rechtsanwälte aus Wien und Graz (u.a. Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer und der auf Banken spezialisierte Grazer Anwalt Harald Christandl). Sie fordern nicht nur von der Meinl-Bank Schadenersatz, sondern wollen - für den Fall, dass Meinl nicht zahlt oder nicht zahlen kann - die Republik Österreich haften lassen.

Machte FMA Fehler?
Als Grund werden Fehlleistungen der Finanzmarktaufsicht geltend gemacht: Die Bankenaufsicht hat demnach bei der Prüfung und Genehmigung des Meinl-Kapitalmarktprospektes und im Zusammenhang mit der Börsenzulassung fehlerhaft gearbeitet. So habe man zugelassen, dass die Investmentfirma Meinl European Land eine "rechtswidrige und suggestive" Werbung für ihre Zertifikate betrieben habe. Es wurde damit geworben, dass mit stabilen Kursen zu rechnen sei. Allerdings brachen die Kurse im Sommer 2007 massiv ein.

Musterprozess mit Folgen
Der Ausgang dieses Prozesses ist von großer Bedeutung: Vorerst wird nur in einem Einzelfall eine Musterklage mit einem Streitwert von rund 30.000 Euro eingebracht, im Erfolgsfall wollen die Anwälte aber sämtliche Schäden von Meinl-Anlegern einklagen.

Gutachter auch geklagt
Ins Visier gerät auch der Wirtschaftssachverständige Philip Göth: Er hatte 2006 im Auftrag von MEL ein Gutachten erstellt, das den Zertifikaten die Eignung für Mündelgeld-Veranlagung attestiert. Zwar spricht das Göth-Papier von "Beimischung", einem "sinnvollen Portfoliomix" und "teilweiser Veranlagung von Mündelgeld", diese Einschränkungen waren aber für Kunden schwer erkennbar. Nun wird auch Göth auf Schadenersatz geklagt: Ihm habe bewusst sein müssen, dass sein Gutachten der Bewerbung diene und dass es Missverständnisse geben könne. Deshalb treffe ihn die Verantwortung für missverständliche Formulierungen.

Betrug und Untreue?
Unterdessen kommt auch in die strafrechtliche Seite der Affäre neue Bewegung. Die Wiener Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Julius Meinl und drei Vorstandsmitglieder der MEL wegen des Verdachts auf Betrug, irreführender Werbung, Verschweigung von Risikofaktoren, Verschweigung von Zertifikatsrückkäufen und wegen Untreue-Verdachts. Der Wiener Wirtschaftstreuhänder Thomas Havranek soll jetzt für die Behörde ein Gutachten erstellen.

Unter anderem soll Havranek klären, ob und in welchem Umfang die MEL und andere Meinl-Firmen dem Corporate-Governance-Kodex unterliegen und ob sie unter Verletzung dieser Richtlinien "Handlungen zum Nachteil von Aktionären und Zertifikatsinhabern" gesetzt haben. Der Experte soll auch untersuchen, ob die Verdächtigen "Verhältnisse der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen unrichtig wiedergegeben, verschleiert oder verschwiegen haben".

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