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SkyEurope meldet Insolvenz an

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Die Aktie wurde an der Wiener Börse vorläufig ausgesetzt. Was jetzt mit Ihren bereits gebuchten Flügen geschieht, erfahren Sie hier.

SkyEurope hat ein sogenanntes Restrukturierungsverfahren im Rahmen des slowakischen Insolvenzrechts zum Schutz ihrer Gläubiger eingeleitet, um die Schulden der Fluggesellschaft zu sanieren. Zunächst kann das Unternehmen seine Tätigkeit fortsetzen. "Das Restrukturierungsverfahren hat zum Hauptziel, die Gläubiger zu befriedigen und den Schuldner zu sanieren", erklärte Michaela Stessl, Rechtsanwältin und Expertin für das slowakische Insolvenzrecht der Wirtschaftskanzlei DLA Piper.

Sanierung
Generell sei festzuhalten, dass die Sanierung in Zusammenarbeit mit den Gläubigern erfolge und dem Chapter-11-Verfahren des US-Insolvenzrechts ähnlich sei, so Stessl. Voraussetzung für die Sanierung des Unternehmens ist ein positives Gutachten über die Fortführung des Unternehmens bzw. eines Teils des Unternehmens. Das Gutachten kann vom Schuldner oder einem Gläubiger eingeholt werden. Der Gutachter wird in der Folge häufig zum Verwalter des Unternehmens bestellt, berichtete die Rechtsanwältin.

Prüfvermerk verweigert
SkyEurope hat im Geschäftsbericht 2007/08 Verbindlichkeiten von 176,6 Mio. Euro ausgewiesen, davon 49,7 Mio. Euro langfristig und 127 Mio. Euro kurzfristig. Außerdem weist das Unternehmen bei einem Verlustvortrag von 189 Mio. Euro ein negatives Eigenkapital von 63,6 Mio. Euro aus. Der Wirtschaftsprüfer KPMG hat dem Geschäftsbericht die Zustimmung verweigert: "Zum heutigen Zeitpunkt bestehen wesentliche Unsicherheiten hinsichtlich der Fähigkeit des Konzerns seine kurz- und mittelfristig fälligen Verbindlichkeiten erfüllen zu können" hält KPMG im "Versagungsvermerk" fest.

Zwar habe der SkyEurope-Vorstand einen Geschäftsplan aufgestellt, wonach der operative Betrieb aufrecht erhalten bleiben könne. Der Plan umfasse Maßnahmen zur Überbrückung vorübergehender Liquiditätsengpässe und zur Verbesserung der operativen Erträge, aber "die Realisierbarkeit dieses Plans wurde unseres Erachtens nicht in ausreichendem Maß nachgewiesen", so KPMG.

Was passiert mit schon gekauften Tickets?
SkyEurope will unter dem am Montag in der Slowakei beantragten Gläubigerschutz weiterfliegen und dabei alle Destinationen unverändert bedienen, erklärte Finanzvorstand Nick Manoudakis. Für alle, die schon ein Ticket haben, werde sich nichts verändern, bemühte er sich um Beruhigung. Nach slowakischem Recht habe er nun 90 Tage Zeit für die Restrukturierung des Unternehmens und die Suche nach einem neuen Investor. Wenn nötig, könne die Frist um zwei Monate verlängert werden.

Falls kein neuer Investor gefunden werde, "müssen wir nachdenken, wie wir in Zukunft weitermachen können", aber das sei "nicht notwendigerweise das Ende".Das Geschäftsmodell eines Billigfliegers bleibt, SkyEurope werde eher "noch billiger", so Manoudakis.

Behalten jedoch die Wirtschaftsprüfer von KPMG Recht, könnten die Flüge bald eingestellt werden.

Gläubigerschutzverfahren
Laut Angaben von SkyEurope auf ihrer Website kann das Gläubigerschutzverfahren generell bis zu rund neuneinhalb Monaten andauern. Allerdings strebe die Fluggesellschaft an, ihre Bilanz zu verbessern, um das Gläubigerschutzverfahren so rasch wie möglich zu beenden.

Absturz an der Börse
Die Aktien von SkyEuropa haben sich am Montagvormittag nach Aufnahme des Handels mit deutlichen Kursverlusten gezeigt. Die Titel der slowakischen Fluglinie waren an der Wiener Börse von Sitzungsbeginn bis 10 Uhr vom Handel ausgesetzt geblieben und notierten kurz nach 10 Uhr um 8,70 Prozent tiefer bei 0,21 Euro. Im weiteren Verlauf rutschten die Papiere deutlicher ins Minus und lagen gegen 10.15 Uhr bereits um 17,39 Prozent schwächer bei 0,19 Euro.

Investorensuche
SkyEurope sei derzeit auf Investorensuche, sagte Airline-Chef Jason Bitter Anfang Juni. Derzeit verhandle die Fluggesellschaft mit drei Investor-Gruppen und wolle die Gespräche bis Jahresende finalisieren. Der SkyEurope-Großaktionär York Global Finance hat der Airline wie berichtet mehrmals einen Aufschub für die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen in zweistelliger Millionenhöhe gewährt.

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