Lösungen für die Versorgung älterer Menschen am Land

Versorgung älterer Menschen

Lösungen für die Versorgung älterer Menschen am Land

Die Lebenserwartung steigt. Das ist für jeden Einzelnen ein großer Gewinn – wenn die Rahmenbedingungen für Lebensqualität im Alter stimmen. Betreuung, Pflege und Mobilität müssen auch in strukturschwachen Regionen gesichert sein. Von Abwanderung betroffene ländliche Regionen sind besonders gefordert, die notwendige kommunale Infrastruktur für ihre Bürger aufrechtzuerhalten. Gefragt sind regional differenzierte Versorgungsmodelle, die ein gemeinsames Ziel haben: Ältere Menschen sollen so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben können.

Alternative zum Heim

Das ist nicht immer einfach, weil sich Abwanderung aus dem ländlichen Raum auch auf die familiären Betreuungsverhältnisse auswirkt. Die Versorgung im familiären Kreis ist meist dort gesichert, wo mehrere Familienmitglieder an einem Ort wohnen. Wo Frauen abwandern oder erwerbstätig sind, ist die Betreuung älterer Familienmitglieder oft nicht mehr möglich. Für allein lebende ältere Personen ist daher der Ausbau von Angeboten für eine phasenweise bzw. wohnortnahe Betreuung von enormer Wichtigkeit. Solche Angebote sollen eine Alternative und Ergänzung zu familiärer Pflege oder zum Weg ins Pflegeheim sein. Vorschlag des Masterplans: Für Tagesbetreuungseinheiten oder Betreutes Wohnen können leerstehende Gebäude und Bauernhöfe adaptiert werden. Damit bleibt auch Wertschöpfung in der Region erhalten.

Angebote gemeinsam planen

Auch mit Blick auf die ältere Generation am Land ist eine intelligente kommunale Kooperation gefragt: Wohneinheiten für Senioren in der Gemeinde, gemeindeübergreifende Pflegedienste oder Tagesbetreuungseinrichtungen sollten in enger Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden geplant und realisiert werden. Dies kann auch die Attraktivität der Regionen für Ärzte und Pflegekräfte erhöhen: Sie können dort arbeiten, wo sie auch leben.

Näheres zum Masterplan unter bmlfuw.gv.at/masterplan

 

Entgeltliche Einschaltung des BMLFUW

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