Fahrdienstvermittler

Uber stellt seine Dienste in Wien ein

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Vorübergehender Stopp aufgrund von einstweiliger Verfügung des Handelsgerichts Wien.

Der Fahrdienstvermittler  Uber  stellt seine Dienste in Wien vorübergehend ein. Alle drei Services, die in Wien angeboten werden, werden ab Mittwochabend (25. April 2018) eingestellt, teilte eine Sprecherin auf APA-Anfrage mit. Grund ist eine Einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien. Das Gericht gab damit einer Klage der Vermittlungszentrale Taxi 40100 vorläufig recht. "Wir sind hocherfreut über die Entscheidung des Handelsgerichts", sagte Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100, in einer Aussendung. Die einstweilige Verfügung besagt, dass Uber keine Fahrten vermitteln darf, wenn dabei gegen die sogenannte Rückkehrpflicht verstoßen wird.

Offizielles Statement von Uber

"Der heutige Beschluss des Handelsgerichts Wien erlaubt es uns vorerst leider nicht, unsere Services uberX, UberBLACK und uberVAN weiter anzubieten. In den nächsten Tagen werden wir daher intensiv daran arbeiten, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir gehen davon aus, dass uns dies in Kürze gelingen wird und wir innerhalb weniger Tage wieder zurück sein werden", heißt es in einem Statement von Uber.

"Etappensieg für Taxibranche"

Für die Wirtschaftskammer Wien (WKW) ist die Ankündigung von Uber ein Erfolg. Sie spricht von einem Etappensieg für die Taxibranche. „Es ist jetzt bestätigt, dass sich alle an die gleichen Regeln und Gesetze halten müssen, der Wettbewerbsverzerrung wurde ein Riegel vorgeschoben", sagt Davor Sertic, Obmann der Sparte Transport und Verkehr in der WKW. "Die Hintergrundarbeit und die vielen Gespräche in den vergangenen Wochen haben sich ausgezahlt.“ Dennoch verspricht Sertic, dass man auch weiter für faire Rahmenbedingungen in der Taxi-, und Mietwagenbranche kämpfen werde.

>>>Nachlesen:  Uber: Neue Schlappe vor EU-Höchstgericht

Rückkehrpflicht

Uber-Fahrer dürfen in Wien nicht wie Taxis nach Belieben Kunden unterwegs aufnehmen und absetzen, sondern unterliegen den Beschränkungen von Mietwagenfirmen. Diese dürfen laut Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsverordnung nur Kunden befördern, wenn sie von ihrer Betriebsstätte starten oder wenn der Auftrag für die Fahrt an ihrer Betriebsstätte oder in ihrer Wohnung eingegangen ist. Außerdem müssen sie nach der Fahrt wieder an ihre Betriebsstätte zurückkehren. "Dass das bisher nicht der Fall war, konnte durch unzählige Testfahrten bei Uber bewiesen und so dem Handelsgericht vorgelegt werden", heißt es in einer Aussendung von Taxi 40100.
 

Bis zu 100.000 Euro Strafe pro Fahrt

Uber dürfte sich wohl bis auf Weiteres an die einstweilige Verfügung halten. Denn ansonsten drohen dem Fahrdienstvermittler echte Horror-Strafen. Konkret könnten für Uber für jeden nachgewiesenen Verstoß bis zu 100.000 Euro Strafe fällig werden. Somit würde schon eine einzelne Fahrt richtig ins Geld gehen.

Uber kann Rekurs einbringen

Gegen die Entscheidung des Handelsgerichts könne binnen 14 Tagen ein Rekurs beim Oberlandesgericht Wien eingebracht werden. Die Taxibranche versucht schon länger, Uber mithilfe von Rechtsmitteln einen Riegel vorzuschieben und erwirkte in der Vergangenheit schon einzelne Etappensiege. Im jetzigen Fall zielte die Klage und somit die Gerichtsentscheidung aber erstmals auf das Unternehmen selbst ab.
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