"Schwere psychische Störung"

Kärntner ersticht Mutter: Eingewiesen

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Der 42-Jährige muss in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Wegen der Tötung seiner Mutter ist ein 42 Jahre alter Kärntner am Mittwoch in Klagenfurt von einem Geschworenengericht unter Vorsitz von Richter Bernd Lutschounig in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Laut Staatsanwältin Sandra Agnoli soll er im März dieses Jahres seine 64 Jahre alte Mutter mit zwei Stichen in Hals und Herz umgebracht haben, zum Tatzeitpunkt soll er jedoch unzurechnungsfähig gewesen sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Schwere psychische Störung"
Die Einvernahme des Angeklagten erwies sie als äußerst schwierig. Er konnte sich nicht mehr an alles erinnern und ging nur zum Teil auf die Fragen des Richters ein. Dabei gestand er, seine Mutter, bei der er in Rangersdorf (Bezirk Spittal) gelebt hatte, in der gemeinsamen Wohnung nach einem heftigen Streit erstochen zu haben. Danach sei er fix und fertig gewesen, sagt er. Er war unmittelbar nach der Tat festgenommen worden und hatte seine Tat gestanden.

Gutachter Franz Schautzer attestierte dem Betroffenen eine "schwere psychische Störung", deren Ursachen eine Frontalhirnzyste, eine wahnhafte Wahrnehmungsstörung und eine "mäßige Intelligenzminderung" seien. Im Frontalhirn würden das soziale Verhalten sowie die Abläufe und Kontrolle der Impulse gesteuert, erläuterte der Gutachter. Der Angeklagte sei aufgrund seiner Störung nicht in der Lage gewesen, mit Affektzuständen adäquat umzugehen.

Mutter mit Krankheit des Sohnes überfordert

Zwischen dem 42-jährigen und seiner Mutter soll es immer wieder zu Streitigkeiten gekommen sein, das erklärten auch seine drei Brüder, die aus Angst vor Zornausbrüchen des Betroffenen nur unter dessen Abwesenheit aussagen wollten. Wutanfälle habe er schon als Kind gehabt, er sei wegen Kleinigkeiten in die Luft gegangen, sagten sie aus. "Er war schon immer ein eigener Vogel", meinte einer der Brüder. Schwierig sei er gewesen und das habe sich im Laufe der Jahre verstärkt.

Da er eine angeborene "intellektuelle Beeinträchtigung" - so der Gutachter - hatte, ging er in die Sonderschule und absolvierte keine Berufsausbildung. Nach einem Unfall im Jahr 1995 verschlechterte sich seine Situation. Seit zwei Jahren lebte er bei der Mutter, die laut Sachverständigem mit der Krankheit des Sohnes völlig überfordert gewesen war. Mehrere Einweisungen ins Krankenhaus aufgrund seines aggressiven Verhaltens brachten nichts.

Die Situation eskalierte am 30. März. Die Mutter hatte den psychischen Not- und Krisendienst gerufen, der dem 42-Jährigen einen Aufenthalt im Krankenhaus nahelegte. Der Mann wollte jedoch nicht mit. Am Abend kam es zu einem weiteren Streit, der in der Bluttat gipfelte.
 

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