Tirol

EuGH hebt Lkw-Fahrverbot im Inntal auf

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Das Fahrverbot sei mit freiem Warenverkehr nicht vereinbar.

Der Europäische Gerichtshof hat erneut das sektorale Lkw-Fahrverbot auf der Inntalautobahn in Tirol gekippt. Das Fahrverbot für Lastkraftwagen, die bestimmte Güter befördern, sei mit dem in der EU geltenden freien Warenverkehr nicht vereinbar, urteilten die EU-Richter am Mittwoch in Luxemburg. Die österreichischen Behörden hätten nämlich nicht nachgewiesen, dass die von der EU-Kommission verlangten Alternativen ungeeignet wären.

Der EuGH widersprach in seinem Urteil der Argumentation der österreichischen Regierung, wonach ein ständiges Tempolimit von 100 km/h in der Praxis nicht befolgt würde. Österreich wäre verpflichtet, die Befolgung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung durch Sanktionen zu gewährleisten. Daher weise auch diese von der EU-Kommission vorgeschlagene Lösung ein Potenzial zur Schadstoffreduktion auf, das Österreich nicht ausreichend berücksichtigt habe.

"Handlanger der EU"
Das Transitforum Austria-Tirol bezeichnete den EuGH nach der Aufhebung des sektoralen Lkw-Fahrverbotes als "willfährigen Handlanger einer aus den Fugen geratenen EU" bezeichnet. Grundrechte würden mit Füßen getreten, die Brennerstrecke zur "grundrechtlosen Transitstrecke". Die Wirtschaftskammer sah "keinen Grund zur Freude", die Politik habe aber jahrelang wider besseres Wissen gehandelt.

Der freie Mülltransit sei wichtiger als das Grundrecht auf Gesundheit durch den sensibelsten Gebirgsraum des gesamten Binnenmarktes, meinte Transitforum-Chef, LAbg. Fritz Gurgiser (Bürgerklub). Der Gerichtshof habe sich nicht am Lissabon-Vertrag orientiert, der Begrenzungen des Warenverkehrs dort vorsehe, wo Gesundheits- und Wirtschaftsinteressen massiv belastet seien.

Hintergrund
Die Inntalautobahn (A 12) sei einer der wichtigsten Verbindungswege zwischen Süddeutschland und Norditalien, stellt der EuGH fest. Tirol hat 2003 zunächst ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen erlassen, die bestimmte Güter wie Abfälle, Steine, Erden, Kraftfahrzeuge, Rundholz und Getreide auf dem 46 Kilometer langen Streckenabschnitt beförderten. 2005 hob der Europäische Gerichtshof das Fahrverbot auf.

Danach ergriff Tirol schrittweise neue Maßnahmen, unter anderem ein variables Tempolimit und ein Fahrverbot für Lastkraftwagen bestimmter Euro-Klassen. Da sich die Luftqualität nicht verbesserte, erließ Tirol erneut ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen  die bestimmte Güter befördern, diesmal auf einem 84 Kilometer langen Autobahnabschnitt.




 

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