Causa Stadtschulrat

VfGH lehnt Beschwerde der Wiener FPÖ ab

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Anträge aus formalen Gründen zurückgewiesen.

In der Causa Wiener Stadtschulrat hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Beschwerde der FPÖ abgelehnt. Die Freiheitlichen hatten als Vizepräsidenten den Burschenschafter Maximilian Krauss vorgeschlagen, Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) dessen Nominierung aber verweigert. Die FPÖ-Anträge ans Höchstgericht wurden aus formalen Gründen zurückgewiesen, hieß es am Mittwoch in der Entscheidung.

FPÖ Beschwerde abgewiesen
Die Freiheitlichen wollten die Aufhebung der Bestimmungen des Wiener Schulgesetzes zur Bestellung des Vizepräsidenten erreichen. Denn die Regelungen, auf die sich Häupl als Präsident des Stadtschulrates bei seiner Vorgangsweise beruft, würden einen "Eingriff in das Vorschlagsrecht" der Antragsteller darstellen, so die Argumentation der FPÖ.

Der VfGH hat nun jedoch entschieden, dass es sich bei dem Vorschlags- bzw. Nominierungsrecht der zweitstärksten Fraktion nicht um ein Recht, sondern vielmehr um eine "Befugnis", also eine Zuständigkeit handle, wie der Entscheidung zu entnehmen ist. Da es sich um kein Recht handelt, könne dieses auch nicht vor dem VfGH geltend gemacht werden.

Häupl verweigerte Ernennung von FPÖ Kandidaten
Häupl hatte sich im September des vergangenen Jahres geweigert, Krauss als Kandidaten zu akzeptieren. Daraufhin brachte die FPÖ nicht nur eine Beschwerde beim VfGH, sondern auch Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein. Die Ermittlungen gegen Häupl wurden bereits im März eingestellt. Der Bürgermeister sei berechtigt gewesen, einen gewissen Kandidaten nicht zu ernennen, hieß es damals in der Begründung.

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