Signa-Gründer
Benkos Verurteilung zu 30 Monaten Haft rechtskräftig
Das am Dienstag am Landesgericht Innsbruck ergangene Urteil gegen Signa-Gründer René Benko, in dem dieser wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden war, ist nunmehr rechtskräftig. Denn weder die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) noch die Verteidigung Benkos hatten ein Rechtsmittel erhoben, wie das Landesgericht Innsbruck am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte.
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Das Urteil betraf eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter, für die bereits ein rechtskräftiger Schuldspruch des Obersten Gerichtshofes (OGH) bestand. Am Dienstag wurde dann vor einem Schöffensenat die Teilcausa rund um eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg verhandelt, für die es letztlich auch einen Schuldspruch setzte. Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) im Juli bezüglich der Mietvorauszahlung einen Freispruch durch das Landesgericht Innsbruck im Oktober des vergangenen Jahres aufgehoben und zurückverwiesen. Nunmehr musste auch die Gesamtstrafe neu festgesetzt werden. Im Oktober war der 49-Jährige wegen betrügerischer Krida infolge einer Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen noch zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Nun fasste der frühere Immobilientycoon sechs Monate mehr aus.
Benko hatte sich im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts in seiner Heimatstadt zum Anklagepunkt der Mietvorauszahlung nicht schuldig bekannt und erstmals in einem Strafverfahren im Zuge der Signa-Pleite ausgesagt. Dabei betonte er in einem kurzen Schwenk zum generellen Signa-Komplex, dass er sowohl im Herbst als auch im November und Dezember 2023 noch davon überzeugt gewesen sei, dass die Sanierung der Gruppe gelingen werde.
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