Für Menschen in Österreich, die häufig Medikamente aus der Apotheke brauchen, gibt es ab dem kommenden Jahr eine finanzielle Erleichterung. Am 1. Jänner 2027 wird die jährliche Belastungsgrenze für Rezeptgebühren im Land gesenkt. Dadurch müssen Betroffene im Kalenderjahr weniger bezahlen, bevor eine automatische Befreiung für restliche Gebühren greift.
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Schrittweise Senkung der Belastungsgrenze
Besonders Personen mit chronischen Erkrankungen profitieren von dieser Neuerung. Laut dem Portal finanz.at sind je nach persönlichem Einkommen jährliche Einsparungen von mehreren Dutzend Euro möglich. Derzeit liegt die Obergrenze bei zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens. Ab 2027 reduziert sich dieser Anteil auf 1,875 Prozent.
Die Maßnahme ist gesetzlich beschlossen und stellt einen mehrjährigen Entlastungspfad dar. Nach Angaben der Arbeiterkammer sinkt die Grenze in den Folgejahren weiter:
2027: 1,875 Prozent des Jahresnettoeinkommens
2028: 1,75 Prozent
2029: 1,625 Prozent
Ab 2030: 1,5 Prozent
Sobald der jeweilige Maximalbetrag erreicht ist, entfallen für den Rest des Kalenderjahres alle weiteren Rezeptgebühren.
Konkrete Ersparnis im Überblick
Die genaue Entlastung hängt vom eigenen Einkommen sowie der Menge der benötigten Medikamente ab. Bei einem Jahresnettoeinkommen von 20.000 Euro fällt die Obergrenze von 400 auf 375 Euro, was einer Ersparnis von 25 Euro entspricht. Höhere Einkommen führen zu einer entsprechend größeren Differenz.
Im Jahr 2026 beträgt der Preis für ein rezeptpflichtiges Medikament grundsätzlich 7,55 Euro pro Packung, da eine geplante Erhöhung ausgesetzt wurde. Wie viel eine einzelne Rezeptgebühr ab Jänner 2027 kosten wird, steht derzeit noch nicht fest. Bliebe der Betrag bei 7,55 Euro, wäre die Grenze bei 20.000 Euro Nettoeinkommen nach rund 50 Gebühreneinheiten erreicht. Bereits seit Jahresbeginn 2026 werden auch Medikamente angerechnet, deren Preis unter der regulären Rezeptgebühr liegt.
Automatische Prüfung durch Krankenkasse
Versicherte müssen keinen separaten Antrag stellen, um die Obergrenze zu nutzen. Die Krankenkasse führt automatisch ein Konto, auf dem Nettoeinkommen und angefallene Gebühren erfasst werden. Bei Erreichen der Belastungsgrenze erfolgt die Freistellung automatisch, was beim Einlesen der e-card in der Arztpraxis auf dem Rezept vermerkt wird. Zu jedem Jahreswechsel startet die Berechnung erneut.
Das maßgebliche Nettoeinkommen umfasst Lohn, Gehalt oder Pension nach Abzug von Sozialversicherung und Lohnsteuer. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen nicht dazu. Als Basis dient das Einkommen des Vorjahres. Bei Einkommenseinbußen kann ein Antrag auf Anpassung gestellt werden.
Höhere Einkommensgrenzen bei Vollbefreiung
Zusätzlich zur prozentualen Belastungsgrenze bleiben vollständige Befreiungen bei geringem Einkommen bestehen. Die Richtsätze steigen 2027 ebenfalls an. Für Alleinstehende erhöht sich der Ausgleichszulagen-Richtsatz um 3,3 Prozent von 1.308,39 auf 1.351,57 Euro netto im Monat.
Bei erhöhtem Medikamentenbedarf durch chronische Leiden liegt der Wert 15 Prozent höher und steigt voraussichtlich von 1.504,65 Euro auf etwa 1.554 Euro. Für Ehepaare und Lebensgemeinschaften beträgt die Grenze 2026 noch 2.064,12 Euro monatlich, wobei auch hier eine Anhebung vorgesehen ist. Für jedes mitversicherte Kind kommen 201,88 Euro hinzu.
Antragstellung für Befreiungen notwendig
Im Gegensatz zur prozentualen Obergrenze erfordert die Befreiung wegen geringen Einkommens grundsätzlich einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse. Ausgenommen sind Bezieher von Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen sowie Zivildiener, die automatisch befreit sind.
Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, zahlt zudem kein Service-Entgelt für die e-card. Dies betrifft auch Pensionisten, bei denen die Gebühr im November erstmals bei vielen Pensionen eingehoben wird. Ab 2027 bringt die Neuerung somit gezielte Erleichterungen für Menschen mit regelmäßigem Medikamentenbedarf.
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