Wehrpflicht
DIESEN Ukrainern wird jetzt der Schutzstatus entzogen
Eine entsprechende Änderung der Vertriebenen-Verordnung passierte am Mittwoch den Ministerrat. Damit wird ein entsprechender Beschluss der Europäischen Union hierzulande umgesetzt. Wie das Innenministerium mitteilte, wird die Regelung auf alle Anträge seit Anfang August angewendet.
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Neu einreisende Ukrainer erhalten künftig das Aufenthaltsrecht nur noch, wenn sie einen Nachweis über die ordnungsgemäße Erfüllung des Wehrdienstes vorweisen und offiziell belegen können, dass sie sich nicht illegal dem ukrainischen Militärdienst entzogen haben. Gleichzeitig wird der vorübergehende Schutz für ukrainische Flüchtlinge - ebenfalls auf Basis eines EU-Beschlusses - bis zum 4. März 2028 verlängert.
Kein Doppelbezug mehr
Zudem wurde dem Doppelbezug in mehreren EU-Staaten ein Ende gesetzt. Wer schon in einem anderen Mitgliedstaat temporären Schutz hat, erhält in Österreich kein Aufenthaltsrecht. Damit sollen Leistungen wie Arbeitsmarktzugang, Bildung, Gesundheit, Sozialhilfe und Unterkunft nicht in mehreren Staaten gleichzeitig bezogen werden können.
"Ein Ende des automatischen Schutzstatus für Männer hilft der Ukraine und auch Österreich", zeigte sich Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) überzeugt. Gemeinsam mit Deutschland, Polen und Tschechien habe Österreich diese Änderung auf europäischer Ebene durchgesetzt.
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