Wildhaltung
Österreich kämpft für Sikawild-Haltung
Hintergrund ist das mögliche Risiko, dass sich Sikawild aus menschlicher Haltung in die freie Natur ausbreitet und dadurch mit heimischen Arten konkurrieren oder Schäden an Vegetation und Landwirtschaft verursachen könnte. Die niederösterreichische Tierschutz-Landesrätin Susanne Rosenkranz bezeichnet es als nicht vertretbar, tausende gesunde Tiere zu töten. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig setzt sich deshalb bei der EU-Kommission für eine Ausnahmegenehmigung ein. Dafür müssen alle betroffenen Betriebe erfasst werden. Bisher haben sich nur rund 90 von 250 gemeldet. Die Frist läuft bis zum 10. August 2026.
Unsere Tiere – Das große oe24.TV-Tierschutzmagazin von Sonntag, 02.08.2026, hier in voller Länge sehen. Nächste Ausgabe Unsere Tiere: 09.08.2026, 18:30 Uhr.
Wie ist die Haltung von Gehegewild aus Tierschutzsicht zu betrachten?
Für die landwirtschaftliche Haltung von Gehegewild ist in Österreich Gehegehaltung verpflichtend. Für Rotwild muss das Gehege mindestens zwei Hektar groß sein, pro Hektar dürfen höchstens zehn erwachsene Tiere gehalten werden. Für Sika- und Damwild ist eine Mindestgröße von einem Hektar mit höchstens 20 erwachsenen Tieren pro Hektar vorgesehen. Auch Vorgaben zu Witterungsschutz, Futter, Wasser und der Erhaltung der Bodenvegetation sind festgelegt. Im Vergleich zu anderen Tieren in der Landwirtschaft hat Gehegewild damit wesentlich mehr Bewegungsmöglichkeit.
Wie sieht die Zucht aus?
Männliche und weibliche Hirsche werden gemeinsam gehalten und pflanzen sich durch den natürlichen Deckakt fort. Eine künstliche Befruchtung ist damit nicht notwendig. Auch nach der Geburt bleiben die Kälber bei ihren Müttern. Die Milch der Hirschkühe wird nicht für die menschliche Ernährung entnommen, sodass die Jungtiere von ihren Müttern gesäugt werden. Eine Trennung von Mutter und Nachwuchs, wie sie beispielsweise in der Kuhmilchproduktion üblich ist, findet bei der Gehegewildhaltung nicht statt. Auch käfigartige Haltungen von Muttertieren, wie sie in der Schweinezucht vorkommen, gibt es bei Hirschen nicht.
Wie erfolgt die Tötung?
Da die Hirsche zur Fleischproduktion gehalten werden, werden sie am Ende ihres Lebens getötet – was aus Tierschutzsicht zu kritisieren ist. Die Tiere müssen jedoch nicht lebend zu einem Schlachthof transportiert werden. Während bei anderen Tieren qualvolle Lebendtransporte und stressvolle Schlachtungsvorbereitungen, wie etwa die stark kritisierte CO2-Betäubung erfolgen, wird Farmwild direkt im Gehege durch einen Schuss aus einer Feuerwaffe getötet und anschließend entblutet.
Zusammenfassend orientiert sich der Mindeststandard für die Haltung beim Gehegewild wesentlich näher an der natürlichen Lebensweise, als der Mindeststandard von anderen Wiederkäuern, Schweinen oder Geflügeltieren. Immer wieder wird von Tierschutzorganisationen gefordert, allen Tieren in der Landwirtschaft Auslauf, mehr Platz und Beschäftigung zu bieten und Tiertransporte sowie die Trennung von Mutter und Nachwuchs zu verbieten.
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