Ratgeber
Schimmel in der Wohnung?
Schimmel an den Wänden oder an der Rückseite von Möbelstücken ist nicht nur ein optisches Problem. Seine Sporen verteilen sich in der Raumluft und können vor allem bei Kleinkindern und empfindlichen Menschen gesundheitliche Probleme verursachen. Wird Schimmel nicht beseitigt, kann er auf Dauer auch die Bausubstanz gefährden. Feuchte und verfärbte Flecken an der Wand sollte man also nie auf die leichte Schulter nehmen.
So hat der Schimmel keine Chance
Schimmel braucht Feuchtigkeit. Diese gilt es also unter Kontrolle zu halten. Idealerweise sollte die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung höchstens 55 Prozent betragen. In schlecht gedämmten Gebäuden sogar nur 45 Prozent. Da heißt es also: mehrmals täglich Fenster öffnen! Wie effizientes Lüften funktioniert, lesen Sie hier: Lüften – aber richtig! Damit die frische Luft auch zwischen Möbelstücken und Wand zirkulieren kann, sollte vor allem an kühlen Außenwänden ein Abstand von etwa zehn Zentimetern eingehalten werden. In der kalten Jahreszeit hilft ausreichendes Heizen in Kombination mit regelmäßigem Stoß- oder Querlüften, um Schimmelbildung zu verhindern. Sinkt die Raumtemperatur unter 18 Grad, steigt nämlich das Schimmelrisiko.
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Was tun bei ersten Anzeichen von Schimmel?
Schwarze oder grünliche Punkte und Flecken an der Wand oder am Fensterrahmen müssen sofort behandelt werden, damit sich der Schimmel nicht weiter ausbreitet. Besonders im Badezimmer können sich die Sporen schnell zwischen den Fliesen ansiedeln und sollten unbedingt regelmäßig in Schach gehalten werden. Befallene Silikonfugen lassen sich übrigens nicht retten: Sie gehören ausgetauscht.
Sind die befallenen Stellen klein und nur oberflächlich, kann man sie selbst mit einem Schimmelentferner behandeln und danach mit einer desinfizierenden Farbe überstreichen. Größere Flecken und Schimmel, der bereits ins Mauerwerk eingedrungen ist, brauchen allerdings eine professionelle Sanierung. Gleichzeitig muss unbedingt die Ursache beseitigt werden: Wenn richtiges Lüften und Heizen nicht ausreichen, um die neuerliche Schimmelbildung zu verhindern, könnte ein Baumangel vorliegen – diesen zu beheben liegt eindeutig in der Verantwortung des Vermieters.
Wer zahlt für die Sanierung?
Wer für die Beseitigung von Schimmel und die eventuell notwendige größere Sanierung bezahlen muss, ist einfach erklärt, aber nicht so einfach nachzuweisen: Oberflächlichen Schimmel muss der Mieter selbst beseitigen, sofern er sich durch richtiges Heizen und Lüften vermeiden lässt. Lässt er sich allerdings nicht verhindern oder ist der Schimmel ins Mauerwerk eingedrungen, muss auf jeden Fall der Vermieter den Schaden professionell beheben lassen. Denn laut Mietrechtsgesetz gehört die Beseitigung von Schimmel zu den notwendigen Erhaltungsarbeiten. Wer am Ende für diese Sanierung zahlen muss, hängt davon ab, ob die Schimmelbildung allein durch den Mieter verursacht wurde, oder ob auch ein Mangel an der Bausubstanz vorliegt. Und das kann üblicherweise nur ein technischer Sachverständiger klären. Mieter sollten Schimmelbefall frühzeitig mit Fotos dokumentieren und dem Vermieter schriftlich melden, um im Streitfall nachweisen zu können, dass sie den Mangel rechtzeitig gemeldet haben.
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