Tierschutz

Urteil zu Blutfarmen in Island stärkt den Tierschutz

© Animal welfare foundation
Schon mehrmals deckten Tierschutzvereine die Umstände auf, unter denen Pferde auf sogenannten Blutfarmen leiden. Aber was sind Blutfarmen eigentlich und wozu dienen sie?
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Auf Blutfarmen werden trächtige Stuten gehalten, um aus ihrem Blut ein Hormon namens PMSG zu gewinnen. Dieses Hormon wird in der Landwirtschaft eingesetzt, um die Fortpflanzung von landwirtschaftlich genutzten Tieren zu steuern. Bei Schweinen kann es zum Beispiel dazu beitragen, dass mehrere Tiere gleichzeitig trächtig werden und ihre Ferkel ungefähr zur gleichen Zeit bekommen.

Für die Gewinnung des Hormons wird den Stuten während der frühen Trächtigkeit regelmäßig Blut abgenommen – in Island sind es mehrere tausend Tiere. Tierschutzorganisationen und so auch animal welfare foundation kritisieren vor allem, dass den Stuten über mehrere Wochen große Mengen Blut entnommen werden und sie dabei Stress und Schmerzen ausgesetzt sind. Auch der Umgang mit den teilweise halbwild lebenden Pferden wird kritisiert.

Der Betreiber des größten Blutstuten-Betriebs in Island weist die Kritik zurück. Das Unternehmen erklärt, nur gesunde Stuten einzusetzen, die Tiere tierärztlich zu überwachen und die Blutabnahme möglichst schonend durchzuführen.

Gerichtshof der EFTA

Der Gerichtshof der EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen, und der Schweiz hat nun die rechtliche Einordnung dieser Blutentnahmen geklärt. Das Gericht entschied, dass die Entnahme von Blut bei trächtigen Stuten zur Gewinnung von PMSG als wissenschaftliches Verfahren gilt. Damit gelten für die Blutentnahmen auf isländischen Blutfarmen auch die europäischen Tierschutzregeln für Tierversuche.

Genau das war bisher umstritten. Das Pharmaunternehmen Ísteka hatte argumentiert, bei der Blutentnahme handle es sich um eine normale landwirtschaftliche Praxis. Deshalb müssten die Regeln für Versuchstiere nicht angewendet werden. Der EFTA-Gerichtshof wies dieses Argument zurück.

Das Urteil könnte nun auch Folgen für die Genehmigung der Blutentnahmen in Island haben. Denn nach den geltenden Vorschriften dürfen Tiere für die Herstellung von Arzneimitteln nur dann eingesetzt werden, wenn es keine wissenschaftlich zufriedenstellende Alternative ohne Tiere gibt.

Tierschutzorganisationen sehen hier ein Problem: Sie verweisen darauf, dass es mittlerweile Alternativen zu PMSG gibt. Trotzdem hat die zuständige isländische Behörde im Mai eine neue Genehmigung für die Blutentnahme erteilt. Eine Beschwerde von Tierschutzorganisationen dagegen wurde zunächst abgewiesen.

Nach dem Urteil des EFTA-Gerichtshofs muss nun geprüft werden, welche Auswirkungen die neue rechtliche Einstufung auf diese Genehmigung hat. Für die Tierschutzorganisationen ist das Urteil deshalb ein wichtiger Schritt – sie fordern, dass die Blutentnahmen künftig nach den strengeren Tierschutzregeln überprüft werden.

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