Die oberösterreichische Arbeiterkammer war mit ihrer Verbandsklage erfolgreich.
Das Handelsgericht Wien hat entschieden, dass die Telekom Austria (A1) bei vorzeitiger Vertragskündigung die im Voraus einkassierte Jahrespauschale für SIM-Karten anteilig zurückzahlen muss. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hatte die Verbandsklage gegen jene Vertragsbedingung veranlasst und war damit erfolgreich. Betroffene Kunden können in einem Musterbrief der AK die Rückerstattung einfordern.
Rechtswidrige Klausel
Die oö. Konsumentenschützer hatten sich das Kleingedruckte von A1-Verträgen genauer angesehen und stießen dabei auf einen aus ihrer Sicht zweifelhaften Passus. Die meisten Telekombetreiber verrechnen ihren Kunden seit einigen Jahren eine SIM-Karten- bzw. Servicepauschale. Diese wird einmal im Jahr im Voraus für 12 Kalendermonate bezahlt. Eine Klausel in den Entgeltbestimmungen von A1 sah vor, dass jener Betrag bei vorzeitiger Kündigung nicht aliquot rückerstattet wird.
Das Handelsgericht erkannte darin "eine gröbliche Benachteiligung von Konsumenten und befand die Klausel für rechtswidrig, andernfalls würde der Betreiber ja ein Entgelt für Zeiträume behalten, in denen er gar keine Leistungen mehr erbracht hat", teilte AK-Konsumentenschützerin Ulrike Weiß am Mittwoch in Linz mit.
Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig. In den Vertragsbestimmungen von A1 ist jener Passus nicht mehr enthalten. Sollte auf einer Schlussrechnung keine Gutschrift für eine anteilige Rückerstattung stehen, kann diese nun nachgefordert werden, so Weiß weiter. Einen Musterbrief stellte die AK OÖ auf ihre Homepage https://ooe.konsumentenschutz.at
Klausel "kam nie zur Anwendung"
Die A1 Telekom Austria AG teilte in einer Stellungnahme mit, dass es die Klausel zwar gegeben habe, "sie kam aber nie zur Anwendung". Es sei immer nur aliquot verrechnet worden. Das heißt, es sei keine Rückzahlung notwendig.