Keine Tamponsteuer mehr - Steuerstufen steigen um 1,73 Prozent
Für Steuerzahlende bringt das kommende Jahr einige Neuerungen. Steuererleichterungen gibt es für Frauen sowie für Pendler und Pendlerinnen. Denn ab 1. Jänner entfällt die Umsatzsteuer auf Frauenhygieneartikel und Verhütungsmittel, zugleich wird der Pendlereuro erhöht. Erleichterungen für Kleinunternehmen soll die Erhöhung der Basispauschalierung bringen. Die Steuerstufen bei der Einkommenssteuer werden im kommenden Jahr nur zu zwei Drittel an die Inflationsrate angepasst.
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Tarifstufen bei Einkommenssteuer
Die Steuerstufen bei der Einkommenssteuer werden 2026 um 1,73 Prozent angehoben, das entspricht zwei Drittel der maßgeblichen Inflationsrate. Damit ergibt sich für 2026 ein jährlicher Grundfreibetrag von 13.539 Euro, für die keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Zwischen 13.539 und 21.992 Euro gilt der Eingangsteuersatz von 20 Prozent. Zusätzliche Einkommen bis 36.458 Euro werden mit 30 Prozent besteuert, jene darüber bis 70.365 Euro mit 40 Prozent. Ab 104.859 wird das Jahreseinkommen mit 50 Prozent besteuert. Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent gilt unverändert für Einkommen ab 1 Million. Auch die diversen Absetzbeträge und Bezugsgrenzen werden um 1,73 Prozent angehoben. Überstunden bleiben steuerlich begünstigt, allerdings nur mehr bis zu 15 Überstunden und maximal 170 Euro pro Monat.
Keine Tamponsteuer mehr
Frauen werden wohl die ab dem Jahreswechsel geltende Umsatzsteuerbefreiung für Damenhygieneprodukte wie Tampons, Binden, Slipeinlagen und Menstruationstassen in der Geldbörse spüren. Bisher gingen 10 Prozent des Preises dieser Produkte an den Finanzminister. Dasselbe gilt für Verhütungsmittel wie Antibabypillen und Hormonspiralen, die ebenfalls umsatzsteuerbefreit werden. Auch für Kondome, die bisher mit 20 Prozent besteuert waren, entfällt ab 1. Jänner die Umsatzsteuer.
Pendlereuro wird verdreifacht
Für Pendlerinnen und Pendler steigt ab 1. Jänner der steuerliche Absetzbetrag für Fahrtkosten. Der Pendlereuro steigt von zwei Euro pro Kilometer einfacher Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auf sechs Euro. Voraussetzung ist ein Anspruch auf das Pendlerpauschale. Die Maßnahme ist eine Kompensation für die Abschaffung des Klimabonus.
Erhöhung der Basispauschalierung
Für Kleinunternehmen relevant: Die Umsatzgrenze, ab der Betriebsausgaben im Zuge der Gewinnermittlung pauschal geltend gemacht werden können, steigt 2026 von derzeit 320.000 Euro auf 420.000. Gleichzeitig steigt der Pauschalsatz von 13,5 auf 15 Prozent. Damit können bis zu 63.000 Euro an Betriebsausgaben ohne Nachweis geltend gemacht werden.
Höhere Tabaksteuer und weitere Maßnahmen
Raucherinnen und Raucher interessieren dürfte, dass ab 1. Februar die Tabaksteuer steigt: Erhöht wird der Fixkostenanteil von derzeit 83,50 Euro je 1.000 Stück auf 85,50 Euro, der variable Teil der Tabaksteuer bleibt mit 32 Prozent des Kleinverkaufspreises gleich. Ab April gilt die Tabaksteuer außerdem auch für Nikotinbeutel (Pouches) und Liquids für elektronische Zigaretten.
Gesenkt wird dagegen vorübergehend die Elektrizitätsabgabe von derzeit 1,5 Cent je kWh auf 0,82 Cent bzw. für private Haushalte auf 0,1 Cent. Spüren sollten das Energiekunden auf ihrer Stromrechnung.
Erhöht wird ab 1. Jänner der Eingangssteuersatz für Zuwendungen an Privatstiftungen von 2,5 auf 3,5 Prozent. Die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug bei der Vermietung von Immobilien mit einem Wert über zwei Mio. Euro entfällt.
Vertretungsmöglichkeit in Finanzonline
Eine Erleichterung gibt es für nicht internetaffine Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Sie können ab 8. Jänner eine Vertrauensperson bevollmächtigen, damit diese für sie die Arbeitnehmerveranlagung elektronisch macht. Voraussetzung ist, dass die Vertrauensperson über eine ID-Austria verfügt. Um Missbrauch zu vermeiden, darf eine Vertrauensperson höchstens vier Personen vertreten.