Für viele Raucher ändert sich ab sofort einiges: Mit 1. Juni tritt in Österreich eine neue Regelung in Kraft, die bestimmte Tabakprodukte aus den Geschäften verbannt. Besonders betroffen sind beliebte Varianten mit Geschmack.
Mit 1. Juni darf in Österreich eine bestimmte Variante von Tabaksticks nicht mehr verkauft werden. Konkret betrifft das ausschließlich HEETS BLUE, da diese Sorte unter das Verbot sogenannter „charakteristischer Aromen“ fällt.
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Alle anderen derzeit in Österreich erhältlichen Produkte für Tabakerhitzer bleiben weiterhin im Handel und sind von der Änderung nicht betroffen.
Hintergrund ist EU-Regelung
Die neue Bestimmung basiert auf einer EU-Vorgabe, die bereits seit Jahren für klassische Zigaretten und Drehtabak gilt. Dabei geht es um Produkte mit deutlich wahrnehmbarem Zusatzgeschmack, der über den typischen Tabakgeschmack hinausgeht.
Aromen wie Menthol oder andere geschmackliche Zusätze stehen dabei besonders im Fokus.
Verpackungen bleiben unverändert
Entgegen früherer Annahmen ändert sich für Raucher bei den Verpackungen jedoch nichts. Tabaksticks zum Erhitzen gelten in Österreich weiterhin als neuartige Tabakerzeugnisse. Neue Warnhinweise wird es daher nicht geben. Das Erscheinungsbild dieser Produktkategorie bleibt unverändert.
Hintergrund der Regelung ist laut Gesundheitsexperten der Schutz junger Menschen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht aromatisierte Tabakprodukte kritisch, weil diese den Konsum attraktiver machen und vor allem Jugendliche leichter ansprechen könnten.
Nicht betroffen von der Änderung sind weiterhin E-Zigaretten und Liquids, diese dürfen auch künftig mit unterschiedlichen Geschmacksrichtungen verkauft werden.