Die Lufthansa, Air Berlin und der Frankfurter Flughafen sind mit der bisher größten Streik-Schadenersatzklage gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) abgeblitzt. Die Forderung der drei Kläger auf insgesamt gut neun Millionen Euro Schadenersatz wegen einer Arbeitsniederlegung am Frankfurter Airport im Februar 2012 werde abgelehnt, sagte Richter Matthias Kreutzberg-Kowalczyk.
Damals hatten 200 Vorfeld-Beschäftigte an Deutschlands größtem Luftdrehkreuz mit Unterbrechungen zwei Wochen lang die Arbeit ruhen lassen - rund 1.800 Flüge fielen aus. Der Flughafenbetreiber Fraport hatte mit einem Notbetrieb die allermeisten Maschinen doch noch abgefertigt, sieht sich aber als größtes Opfer des Streiks und fordert deshalb allein fünf Millionen Euro an entgangenen Einnahmen zurück.
Dass eine Arbeitsniederlegung Schaden anrichte, sei nicht zu vermeiden, argumentierte hingegen der Richter. "Die Auswirkung des Streiks waren nicht existenzgefährdend." Der Flughafen hätte immer noch bis zu 90 Prozent des Verkehrs abwickeln können. "Er hatte ausreichend Mittel, um dem Streik entgegenzuwirken", sagte Kreutzberg-Kowalczyk.
Es ist bereits der dritte Schadenersatzprozess binnen zwölf Monaten, den die streikfreudige GdF gewinnt. Heikel war dieses Mal jedoch, dass im Gegensatz zu den bisherigen Verfahren mit Fraport erstmals ein direkt bestreiktes Unternehmen klagt und nicht nur mittelbar betroffene wie Fluggesellschaften. Dementsprechend erleichtert zeigte sich die Gewerkschaft. "Die Entscheidung hat uns ihrer Deutlichkeit überrascht", sagte ein GdF-Sprecher.