Einkommenstransparenz

AK fordert Angabe von Ist-Gehalt in Inseraten

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Arbeiterkammer will Gesetz zur Gehalts-Info nachschärfen.

Die Arbeiterkammer (AK) pocht auf Nachbesserungen bei der Verpflichtung von Unternehmen, in Stellenanzeigen das zu erwartende Mindestgehalt anzugeben. Diese Maßnahme soll zur Verringerung der Einkommensschere beitragen. Laut einer aktuellen Auswertung der AK werden zwar die gesetzlichen Vorgaben zum überwiegenden Teil erfüllt, aber welches Einkommen die Bewerber tatsächlich erwartet, sei daraus bei Großbetrieben und KMU zu über 60 Prozent nicht ersichtlich, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung.

Die Transparenz in den Jobinseraten soll Frauen zu einer realistischen Einschätzung ihrer Verdienstmöglichkeiten verhelfen und so die Einkommensschere zwischen den Geschlechtern verringern.

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) zeigt sich zwar erfreut, dass die Unternehmen überwiegend der Verpflichtung nachkommen, in Stellenanzeigen das zu erwartende Mindestgehalt anzugeben - "das Gesetz wirkt". Doch auch sie sieht noch Verbesserungsbedarf, vor allem bei den Klein- und Mittelbetrieben. Gelegenheit zur Diskussion gibt es Ende Mai, denn die Ministerin lädt die Sozialpartner zu einem Gipfel zum Thema Gehaltstransparenz ein, hieß es in einer Aussendung.

Analysiert wurden von der AK 5.156 Stellenanzeigen in Tageszeitungen sowie 973 Annoncen auf Internet-Jobbörsen, und zwar in den Monaten Februar und März. Von den Inseraten in den Zeitungen enthielten 87 Prozent Gehaltsangaben.

Eine genauere Analyse von rund 1.800 Einschaltungen zeigte demnach, dass sich Großbetriebe (über 500 Beschäftigte) zu 93 Prozent, Personalvermittlungen zu 85 Prozent und Klein- und Mittelbetriebe (KMU) zu 81 Prozent an die Vorgaben halten. Der öffentliche Bereich nur zu 59 Prozent, hier ist derzeit aber nur der Bund vom Gesetz betroffen. Von den 973 Annoncen auf Internet-Jobbörsen enthielten 90 Prozent Gehaltsangaben.

Die erhoffte Einkommenstransparenz bringe das aber nicht, meinte AK-Präsident Rudolf Kaske. So seien beispielsweise in 62 Prozent der Inserate von Großbetrieben keine Informationen zu Ist-Gehältern, sondern nur Gehalt laut Kollektivvertrag mit dem Zusatz, je nach Qualifikation und Erfahrung mehr zu bezahlen, angegeben worden. Das ist freilich gesetzeskonform. Kaske forderte, das Gesetz nachzuschärfen: "Um echte Einkommenstransparenz zu erreichen, muss das Ist-Gehalt bzw. eine Bandbreite der möglichen Bezahlung im Stelleninserat stehen."

Auch sei gerade bei Anzeigen für Teilzeit-Stellen oder All-In-Verträge nicht immer klar, wie viele Stunden gearbeitet werden müsse - hier wünscht sich Kaske Änderungen. Einmal mehr gefordert wurde von der AK außerdem, dass künftig auch Länder und Gemeinden von der Einkommenstransparenz umfasst sein sollten.

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