Insvolvenz

KSV: Signa hat die "Notbremse" gezogen

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Mit dem Insolvenzantrag hat die Signa Holding laut Kreditschutzverband von 1870 (KSV) die "Notbremse" gezogen.  

"Nach Wochen des Schweigens der Unternehmensleitung und der damit verbundenen Ungewissheit bei den Gläubigern, Investoren und anderen Stakeholdern hat nunmehr die Signa Holding GmbH die Notbremse gezogen und den Weg zum Insolvenzgericht eingeschlagen", erklärte der KSV am Dienstag nach dem das Unternehmen ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt hat.

Eine der wesentlichen Aufgaben des vom Handelsgericht Wien noch zu bestellenden Insolvenzverwalters sei nun die Prüfung der Werthaltigkeit der direkten Beteiligungen der Signa Holding GmbH. "Aufgrund der Tatsache, dass die direkten Beteiligungen der Signa Holding GmbH wieder eine Vielzahl an Beteiligungen halten, ist das eine Herkulesaufgabe", so der KSV.

Sanierungsverfahren  

Mit dem Insolvenzantrag habe die Signa Holding die Konsequenzen gezogen, nachdem die Bemühungen um zusätzliche Investorengelder zur außergerichtlichen Sanierung gescheitert seien, so der KSV. Die gesetzliche Mindestquote für ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beträgt 30 Prozent innerhalb von zwei Jahren. Das heißt ein Gläubiger bekommt, sollte die Sanierung gelingen, mindestens 30 Prozent seiner Forderung.

Der KSV weist daraufhin, dass ihm der Insolvenzantrag noch nicht vorliege und deshalb noch keine näheren Angaben zur konkreten Formulierung des Zahlungsvorschlages gemacht werden können.

Die "Signa-Gruppe", die offiziell keine Gruppe ist und viel Energie in die Vermeidung der Konsolidierungspflicht gesteckt hat, besteht, wie der KSV erinnert, aus mehreren hundert Gesellschaften in verschiedenen Ländern, "wobei die wechselseitigen Beteiligungen sich äußerst komplex darstellen".

In Österreich ist die insolvente Signa Holding GmbH direkt an 36 Kapitalgesellschaften im unterschiedlichen Ausmaß beteiligt. Durch die komplexen Eigentums- und Stiftungskonstruktionen sei die mittelbare oder gegebenenfalls unmittelbare Möglichkeit der Einflussnahme auf einzelne Gesellschaften zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilbar. Insgesamt stehen rund 390 österreichische Unternehmen in Zusammenhang mit Signa, wobei es sich großteils um Projektgesellschaften handle.

Da es in Österreich kein Konzerninsolvenzrecht gibt, bedeute die bevorstehende Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Signa Holding GmbH nicht, dass über die Tochtergesellschaften automatisch ebenfalls Insolvenzverfahren zu eröffnen sein werden. "Bei jeder Gesellschaft gilt es separat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Hier steht auch die Geschäftsführung dieser Gesellschaften in der Pflicht, da Haftungsfolgen drohen, wenn Insolvenzanträge verspätet gestellt werden", so der KSV.

"Aus heutiger Sicht ist es seriös nicht einschätzbar, ob weitere Gesellschaften der 'Signa-Gruppe' einen Insolvenzantrag stellen werden und es zu einem Dominoeffekt kommen wird", sagte Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz beim KSV1870.

Aus Sicht des KSV hat die Signa-Gruppe in den vergangenen Monaten "durch die sehr eingeschränkte Kommunikation nach außen massiv an Vertrauen eingebüßt". Der KSV1870 wisse aus jahrzehntelanger Erfahrung, dass fehlendes Vertrauen in ein Unternehmen gerade in schwierigen Zeiten mögliche Geldgeber abschrecke.

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